Ergebnis einer UVP-Vorprüfung
Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Herr Jacob aus Rinteln beantragt die Änderung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach den §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf 5.000 m³/a. Für den Betrieb der Wärmepumpe ist die Grundwasserentnahme aus einem Förderbrunnen sowie die Wiedereinleitung in den Grundwasserkörper über einen Schluckbrunnen erforderlich.
Für die beantragte. Wassermenge besteht gem. Anlage 1 Ziff. 13.3.3 zum UVPG die Pflicht einer standortbezogenen Vorprüfung. Diese wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.
Die überschlägige Prüfung der Stufe 1 nach § 7 Abs. 2 UVPG hat ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen und deshalb keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben besteht.
Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Stadthagen, den 03.04.2024
Aktenzeichen 67 84 30/03/028
Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag
Fritz Klebe