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Gesundheitliche Versorgungsplanung - neue Informationsbroschüre

Anfang 2015 ist die Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V im so genannten Hospiz- und Palliativgesetz eingeführt worden. Mit der Ausgestaltung des Gesetzes in der Handlungsvereinbarung zum § 132g SGB V können vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe die GVP seit Dezember 2017 über die gesetzliche Krankenversicherung finanziell gefördert anbieten.

Das übergeordnete Ziel von GVP ist es, durch ein Gesprächsangebot mit beratenden Elementen die Autonomie zu stärken, sodass die Menschen wohl informiert darüber entscheiden können, wie sie im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit medizinisch und pflegerisch behandelt werden wollen.

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