Fachberatung für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
Jedes Kind hat von der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt hat jedes Kind einen Anspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung.