Logo Schaumburg.de
   + + +   Schauen Sie herein: Um unser Internetangebot aktuell zu halten, benötigen wir auch Ihre Mithilfe. Melden Sie uns bitte fehlerhafte Seiten oder Links.   + + +   Willkommen: Wir freuen uns, Sie auf den Seiten von Schaumburg willkommen zu heißen.   + + +   Service Formular- und Downloadbereich   + + +   Bürgerservice SchaumburgGIS-Navigator   + + +   Für Touristen: Das Gastgeberverzeichnis   + + +   Erweiterung: Regionalentwicklung mit Regionalem Raumordnungsprogramm (RROP)   + + +   Bereich: Ausländerangelegenheiten   + + +   Für Bauherren: Bauauskunft-Online   + + +   Schauen Sie herein: Um unser Internetangebot aktuell zu halten, benötigen wir auch Ihre Mithilfe. Melden Sie uns bitte fehlerhafte Seiten oder Links.   + + +   Willkommen: Wir freuen uns, Sie auf den Seiten von Schaumburg willkommen zu heißen.   + + +   Service Formular- und Downloadbereich   + + +   Bürgerservice SchaumburgGIS-Navigator   + + +   Für Touristen: Das Gastgeberverzeichnis   + + +   Erweiterung: Regionalentwicklung mit Regionalem Raumordnungsprogramm (RROP)   + + +   Bereich: Ausländerangelegenheiten   + + +   Für Bauherren: Bauauskunft-Online
> Politik  > Kreistag 

Der Kreistag

(Grafik)

Artikel 28 des Grundgesetzes schreibt für die Landkreise und Gemeinden eine Vertretungskörperschaft vor, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgeht. Dies ist auf Kreisebene der Kreistag.

Der Kreistag wird für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt, die letzte Wahl hat am 10.09.2006 stattgefunden und die laufende Wahlperiode am 01.11.2006 begonnen. Dem Kreistag des Landkreises Schaumburg gehören neben dem Landrat 54 Kreistagsabgeordnete an.

Er ist das Hauptorgan des Landkreises. Im Zentrum seiner Zuständigkeit stehen die Aufgaben, die dem Kreistag per Gesetz vorbehalten sind und die wegen ihrer Wichtigkeit nicht auf andere Kreisorgane delegiert werden können. So trifft der Kreistag die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen und entscheidet etwa über den Erlass von Satzungen, die Festsetzung öffentlicher Abgaben, den Haushalt des Landkreises und die Aufnahme von Krediten.

Je nach Geschäftslage tritt der Kreistag etwa viermal pro Jahr zusammen und wird dazu vom Landrat eingeladen. Die Sitzungen sind öffentlich. Vorsitzender des Kreistages ist Werner Vehling.


© 2010 IMS - Internet Marketing Services
Bei Fragen und Anregungen klicken Sie bitte hier!