Neues vom Seniorentaxi - Ab sofort Erweiterung des Nutzerkreises auf Menschen mit Behinderungen
Für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes hat der Landkreis als Ergänzung zum Bus ÖPNV im Jahr 2006 das Fifty/Fifty-Taxi für Jugendliche und im Jahr 2008 ein Seniorentaxi eingeführt.
Mit dem Seniorentaxi wurde ein deutschlandweit einmaliges Angebot geschaffen, dessen Attraktivität durch steigende Nutzerzahlen dokumentiert wird.
Aufgrund dieses großen Erfolges hat der Landkreis das Seniorentaxi nun auch auf die Gruppe behinderter Menschen erweitert.
Die Nutzung des Seniorentaxis war bis jetzt alleine über das Alter geregelt. (alle Personen, die 60 Jahre oder älter sind).
Ohne Altersbeschränkung können nun auch Personen, deren Behinderungsgrad 50 % oder höher ist, das Seniorentaxi nutzen.
Die Finanzierung erfolgt aus so genannten Regionalisierungsmitteln, die das Land den Landkreisen zur Finanzierung von ÖPNV-Projekten zur Verfügung stellt.
Im Zusammenhang mit der Einführung von Fifty/Fifty Taxi und Seniorentaxi hatte das Land jedoch darauf hingewiesen, dass die Mittel für diese Projekte nur eingesetzt werden können, wenn parallel dazu kein ÖPNV-Angebot (Bus, Anrufbus, Bürgerbus etc.) besteht.
Das Angebot Seniorentaxi besteht daher nur zu bestimmten Zeiten:
Montag bis Freitag ab 18.00 Uhr bis 06.00 Uhr des darauf folgenden Tages
Samstag ab 14.00 Uhr
Sonn- und Feiertag ganztägig bis 06.00 Uhr des darauf folgenden Tages
Maximal 50 % des Taxenfahrpreises kann mit Bons bezahlt werden, die jeweils einen Wert von 2,50 € haben.
Diese sind nur gültig im Zusammenhang mit einer Berechtigungskarte.
Die Berechtigungskarte wird nunmehr unabhängig vom Alter zusätzlich an alle Personen ausgegeben, wenn im Behindertenausweis ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % oder höher eingetragen ist.
Bons und Karte werden an behinderte Personen umsonst ausgegeben.
Die Ausgabe der Bons erfolgt in den Bürgerbüros der Städte, der Samtgemeindeverwaltungen sowie der Gemeinde Auetal.
Dort ist auch eine Info Broschüre zum Seniorentaxi erhältlich, in der die teilnehmenden Taxiunternehmer aufgeführt sind.
Die Mitnahme von Rollstühlen, Elektrorollstühlen oder Rollatoren kann nicht immer gewährleistet werden. Nutzer des Angebotes sollten sich daher vor Bestellung des Taxis über die Mitnahmemöglichkeit bei ihrem Taxenunternehmer informieren.
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