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Regionalplanung

Regionales Raumordnungsprogramm

Um den heutigen strukturpolitischen Herausforderungen zu begegnen, finden vielfältige Planungen auf ganz unterschiedlichen Ebenen statt. Dabei werden die Abwägungs- und Entscheidungsprozesse ständig komplexer.

Entscheidende Voraussetzung für die Nachhaltigkeit einzelner Handlungsmaßnahmen und damit für die weitere positive Entwicklung des Landkreises ist es, diese auf ein gemeinsames gesamträumliches Leitbild auszurichten. Dazu dient das im Januar 2005 in Kraft getretene Regionale Raumordnungsprogramm (RROP).

Im RROP sind – auf Basis eines umfangreichen Beteiligungsprozesses – die miteinander konkurrierenden raumbezogenen Planungen, wie z. B. Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft, Verkehr, Naturschutz und vieles mehr aufeinander abgestimmt worden.

Die im regionalen Konsens in zeichnerischer und beschreibender Darstellung getroffenen Zielfestlegungen sind für alle Adressaten mit raumbezogenen Planungen, insbesondere die Städte und Gemeinden, verbindlich. Sie bilden den Rahmen für eine koordinierte gesamträumliche Entwicklung und lassen dennoch hinreichenden Gestaltungsspielraum.

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