Kreisbehindertenrat Schaumburg
Der Kreisbehindertenrat Schaumburg umfasst 17 Delegierte und 17 stellvertretende Delegierte aus den Städten, Samtgemeinden und der Gemeinde Auetal und versteht sich als legitimierte, politisch und konfessionell unabhängige Vertretung für behinderte Menschen und deren Angehörige im Landkreis Schaumburg. Er vertritt die Belange der Behinderten gegenüber dem Landkreis und anderen Institutionen und wirkt an der Willensbildung mit.
Seine Aufgaben entwickelt der Kreisbehindertenrat im Einzelnen aus eigener Initiative.
Er wurde gebildet durch Beschluss des Kreistages durch Satzung vom 25.02.2004.
Aufgabenbereiche
- Koordination der behindertenspezifischen Belange der Region
- Abgestimmte Interessenwahrnehmung aller Behindertengruppen
- Unterstützung bei Projekten und konkreten Einzelfällen
- Interessenwahrnehmung in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und dem Kreistag
- Beratung von politischen Gremien, Ausschüssen und Verwaltung in allen Fragen, die behinderte Menschen betreffen, durch Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen
- Beratung der zuständigen Ressorts in wichtigen Fragen der Behindertenpolitik
- Unterstützung bei Berichten über die Lage der behinderten Menschen
- Erarbeitung von Stellungnahmen vor Erlass allgemein gültiger Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) von Verwaltungsvorschriften und Richtlinien, die für behinderte Menschen von Bedeutung sind
- Förderung der Zusammenarbeit mit Behörden und Verbänden
Die genannten Aufgaben werden in verschiedenen Arbeitskreisen erfüllt.
Der Kreisbehindertenrat Schaumburg ist Mitglied des Landesbehindertenrats Niedersachsen.
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