Öffentliche Zustellung - Thomas Jülich
Gemäß § 1 des Nds. Verwaltungszustellungsgesetzes vom 23.02.2006 (Nds. GVBl Nr. 6/2006) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass für
Thomas Jülich, geb. 30.05.1970
letzte bekannte Anschrift:
Zeppelinstr. 115, 41065 Mönchengladbach
zurzeit unbekannten Aufenthaltes,
eine Mitteilung gemäß § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) vom 06.01.2020, Az. 51UVG G550 vorliegt. Diese kann beim Landkreis Schaumburg – Jugendamt – Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, während der allgemeinen Dienst- und Sprechzeiten eingesehen werden. Es wird darum gebeten, sich dazu im Kreishaus an der Information zu melden.
Die Mitteilung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Mit Zustellung dieses Schreibens beginnen Fristen, deren Nichteinhaltung Rechtsverluste nach sich ziehen können.
Stadthagen, den 08.01.2021
Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag
Müller