Öffentliche Zustellung - Xhovani Elmazi
Gemäß § 1 des Nds. Verwaltungszustellungsgesetzes vom 23.02.2006 (Nds. GVBl Nr. 6/2006) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass für
HerrnElmazi,
letzte bekannte Anschrift:
unbekannt,
zurzeit unbekannten Aufenthaltes,
eine Mitteilung gemäß § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) vom 15.06.2022, Az. 51 UVG E418 vorliegt. Diese kann beim Landkreis Schaumburg – Jugendamt – Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, während der allgemeinen Dienst- und Sprechzeiten eingesehen werden. Es wird darum gebeten, sich dazu im Kreishaus an der Information zu melden.
Die Mitteilung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Mit Zustellung dieses Schreibens beginnen Fristen, deren Nichteinhaltung Rechtsverluste nach sich ziehen können.
Stadthagen, den 16.06.2022
Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag
Bormann