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23.05.2022

Ergebnis UVP Vorprüfung L445 und K29

Feststellung des Ergebnisses der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hameln – beabsichtigt die Sanierung von Bushaltestellen

1.           an der L 445 Schachtstraße Obernhagen,

2.           an der K 29 Engl. Rad Vornhagen.

Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Dies ergibt sich aus der geringen Größenordnung der Maßnahme.

Unter Bezugnahme auf die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen können erhebliche nachteilige Auswirkungen nicht festgestellt werden.

Das Vorhaben ist als nicht UVP-pflichtig zu bewerten.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.

Az. 66 42 02/L 446 / K 29

Stadthagen, den 07.04.2022

Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag

Fritz Klebe