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13.04.2021

Gewässerschau Unterhaltungsverband Nr. 30 Bückeburger Aue

Information zur diesjährigen Gewässerschau des Unterhaltungsverbandes Nr. 30

Bekanntmachung

über die Verbands- und Gewässerschau 2021 sowie Mäh- und Unterhaltungsarbeiten im Bereich des Unterhaltungsverbandes Nr. 30 - Bückeburger Aue

Gem. § 8 der Satzung des Unterhaltungsverbandes Nr. 30 “Bückeburger Aue” sind die vom Unterhaltungsverband zu unterhaltenden Gewässer II. Ordnung mindestens einmal im Jahr zu schauen. Für die im Bereich des Landkreises Schaumburg liegenden Gewässer wird diese Schau auch als Gewässerschau im Sinne von § 78 des Nieders. Wassergesetzes -NWG- vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. Nr. 5/2010 S. 64) in der zur Zeit geltenden Fassung durchgeführt.

Bei der Schau ist festzustellen, ob die Gewässer ordnungsgemäß unterhalten werden.

Die Schau wird in allen Schaubezirken am Donnerstag, den 15.04.2021, durchgeführt.

Bezirk I:           Rolfshäger Aue von der Kreisstraße Hattendorf/Langenfeld bis zur ehemaligen Kreisgrenze in Buchholz, Steinbeeke und Ölberger Bach

Bezirk II:          Bückeburger Aue von Buchholz bis Achum, Beeke und Liethbach in der Stadt Obernkirchen

Bezirk III:         Bückeburger Aue von Achum bis zur Landesgrenze in Cammer und Auekanal

Bezirk IV:        Schermbeeke, Schloßbach, Sandfurtbach und Maulbeeke

Bezirk V:         Gehle und Riehe

Bezirk VI:        Schlöpe, Rothe, Warber Entlastungsgraben und Rennriehe

Auf Grund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird die Gewässerschau nicht wie in den  genauer Ortsangabe über die

         E-Mail-Adresse bmeier@bueckeburg.de

an die Geschäftsstelle des Unterhaltungsverbandes Nr. 30 - Bückeburger Aue, Marktplatz 2, 31675 Bückeburg, zu senden.

Im Gebiet des Unterhaltungsverbandes werden vom 15.07.2021 bis 31.12.2021 Mäharbeiten an Gewässern II. Ordnung durchgeführt. Sonstige Unterhaltungsarbeiten an und in den Gewässern II. Ordnung erfolgen unter angemessener Berücksichtigung des Naturhaushaltes und der bewirtschafteten Ufergrundstücke ganzjährig vom 01.04.2021 bis 31.03.2022. Entsprechend § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden die beabsichtigten Arbeiten hiermit bekanntgemacht. Auf die Duldungspflichten, die sich aus dem WHG, dem NWG und der Unterhaltungsordnung des Landkreises Schaumburg ergeben

wird hingewiesen.

Unterhaltungsverband Nr. 30
Bückeburger Aue

Battaglia

Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag

Klebe