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07.02.2024

Inspektionsbericht Horstmann, Pollhagen

Intensiv-Tierhaltungsanlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind, unterliegen ab einer bestimmten Größe der Pflicht zur Durchführung regelmäßig wiederkehrender Umweltinspektionen gemäß der europäische Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen), kurz IED oder IE-Richtlinie (engl. Industrial Emissions Directive).
Die Ergebnisse der Umweltinspektionen dieser Tierhaltungsanlagen sind durch den Landkreis als sogenannte Fazit-Berichte zu veröffentlichen bzw. der Öffentlichkeit im Internet zugänglich zu machen.