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11.11.2022

Beteiligungsverfahren Wasserschutzgebiet Deister-Deistervorland

Bekanntmachung

Antrag auf Erlass einer Verordnung

über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes Deister - Deistervorland für die Wassergewinnungsanlagen Forst Esloh des Wasserverbandes Garbsen-Neustadt a. Rbge., Eckerde und Deisterquellen der Stadtwerke Barsinghausen GmbH und Landringhausen des Wasserverbandes Nordschaumburg in der Region Hannover, im Landkreis Schaumburg und im Landkreis Hameln-Pyrmont

AZ.: 36 38 11/01, 03, 23, 34/00

Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung sollen zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Forst Esloh, Eckerde, Deisterquellen und Landringhausen im Bereich der Region Hannover, des Landkreises Schaumburg und des Landkreises Hameln-Pyrmont die bestehenden Wasserschutzgebiete (WSG) modifiziert und in einer Verordnung „Wasserschutzgebiet Deister - Deistervorland“ zusammengefasst werden.

Die Region Hannover hat nach den §§ 51 Abs. 1 und 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) sowie §§ 91 Abs. 1, 129 Abs. 1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) als Untere Wasserbehörde die Aufgabe, Wasserschutzgebiete festzusetzten. Diese Aufgabe wurde der Region Hannover auf Antrag auch für das den Landkreis Schaumburg und den Landkreis Hameln-Pyrmont betreffende Gebiet durch das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz übertragen.

Vor Erlass einer WSG-Verordnung führt die Region Hannover gemäß § 91 NWG ein Anhörungsverfahren entsprechend § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch.

Öffentliche Auslegung

Der Verordnungsentwurf, der Schutzgebietskatalog sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 18.11.2022 bis 19.12.2022 bei dem Landkreis Schaumburg, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen während der Dienststunden zur Einsicht aus.

Aufgrund aktuell möglicher Einschränkungen beim Betreten des Kreishauses hinsichtlich der COVID-19-Pandemie ist vorab telefonisch ein Termin zur Einsichtnahme unter der Telefonnummer 05721/703-1416 zu vereinbaren.

Außerdem liegen die Unterlagen bei der Unteren Wasserbehörde, Region Hannover, Fachbereich Umwelt, Raum 307, Wilhelmstr. 1, 30171 Hannover öffentlich aus. Eine Einsicht der Unterlagen bei der Region Hannover ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 0511/616-23930 oder 0511/616-22925 möglich.

Die Unterlagen werden nach Vorgaben des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) in der Zeit vom

17.11.2022 bis 16.12.2022 (einschließlich)

auch im Internet der Region Hannover unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de veröffentlicht.

Einwendungen können von jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 02.01.2023 (einschließlich), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Region Hannover, Fachbereich Umwelt, Team 36.29 (Gewässerschutz –Ost-) Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover oder bei dem Landkreis Schaumburg, Jahnstr. 20, 31655 Stadthagen eingereicht werden. Eine Einwendung als elektronische Erklärung kann an die E-Mail-Adresse gewaesserschutz@region-hannover.de gesendet werden.

Die mit einer Stellungnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden bei der Region Hannover gespeichert und verarbeitet. Informationen zum Umgang mit den Daten können Sie der den ausgelegten Antragsunterlagen beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind grundsätzlich alle Einwendungen ausgeschlossen.

Anschließend wird die Region Hannover einen Erörterungstermin mit den Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben und den Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, durchführen.

Der Landrat
Im Auftrag



Fritz Klebe