Öffentliche Zustellung - Howaida ALGOMAA
Öffentliche Zustellung
Gemäß § 1 des Nds. Verwaltungszustellungsgesetzes vom 23.02.2006 (Nds. GVBl Nr. 6/2006) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, wird hiermit bekannt gegeben, dass für
Frau Howaida ALGOMAA
letzte bekannte Anschrift: Bahnstr. 55 in 52355 Düren
am 19.11.2021 ein Bescheid, Az.5061.023202.20, erlassen wurde.
Dieser Bescheid kann beim Landkreis Schaumburg, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, Dienstgebäude: Breslauer Str. 2 - 4, 31655 Stadthagen, während der Dienst- und Öffnungszeiten eingesehen werden.
Da zzt. aufgrund der Coronalage eine unangemeldete Einsichtnahme in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung nicht möglich ist, wird um vorherige telefonische, elektronische oder schriftliche Kontaktaufnahme gebeten.
Hinweise:
Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Der Bescheid wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Dadurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Tag der Bekanntmachung: 22.11.2021
Tag der Abnahme: 14.12.2021
Stadthagen, den 19.11.2021
Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag
Neuber