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16.11.2021

Akute Gefahr: Geflügelpest breitet sich aus

Tierbestände müssen vor Wildvögeln geschützt werden

Bei zahlreichen Wildvögeln in Norddeutschland grassiert die Aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt. Die Tierseuche hat bereits zwei Geflügelbetriebe im rund 150 Kilometer entfernten Friesoythe (Landkreis Cloppenburg) befallen. Dort mussten die beiden kompletten Bestände von fast 40.000 Enten und 9.700 Puten getötet werden. Auch im benachbarten Landkreis Nienburg ist die Geflügelpest angekommen. Hier wird in Hoya ein Bestand von 9.900 Puten geräumt.

Nachdem Deutschland von November 2020 bis April 2021 die schwerste Ausbreitung dieser Infektionskrankheit erlebte, sind die hochansteckenden Erreger bereits wieder in der Ausbreitung befindlich. Das Risiko einer weiteren Übertragung des Virus durch Wildvögel und ein möglicher Eintrag in Nutzgeflügelhaltungen werden vom Friedrich-Loeffler-Institut als hoch eingestuft. Es besteht folglich ein hohes Risiko, dass auch Tiere im Landkreis Schaumburg infizieren werden. Besonders auffallend ist, dass bereits jetzt Bestände im Landesinneren verstärkt betroffen sind.

Der Schutz des Hausgeflügels hat aktuell daher eine große Bedeutung. Nach Einschätzung von Dr. Kerstin Haver als Leiterin des Amts für Verbraucherschutz und Veterinärwesen kommt es jetzt besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen an. Wenn Geflügel derzeit weiter im Freien gehalten werden soll, ist unbedingt ein Kontakt mit Wildvögeln, die den Erreger in sich tragen könnten, zu vermeiden. Dazu gehört es auch Futterstellen so einzurichten, dass diese für Wildvögel nicht erreichbar sind. Futter und Einstreu sollte ebenfalls geschützt gelagert werden. Für das Tränken des heimischen Federviehs wird die Verwendung von Leitungswasser empfohlen; auf keinen Fall sollte Oberflächenwasser verwendet werden.

Da sich die Ausbreitungslage kurzfristig ändern kann, muss jederzeit mit der amtlichen Anordnung einer Aufstallung des Geflügels im Landkreis Schaumburg gerechnet werden. Dies könnte eintreten, wenn ein an Geflügelpest verendeter Wildvogel im Landkreis Schaumburg oder nahe der Grenze in einem Nachbarkreis gefunden werden sollte. Das Veterinäramt empfiehlt alle Geflügelhalter, sich auf diesen Fall bereits jetzt vorzubereiten.

Dann sind beispielsweise Ausläufe durch engmaschiges Drahtgeflecht oder durch Netze (max. 20 mm Maschenweite) nach allen Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln zu schützen. Diese Schutzvorrichtung sollte dabei auch nach oben durch Planen oder Dächer gegen Koteintrag von Wildvögeln geschützt sein.

Weiterhin sollten der Stall oder der Auslauf nur in betriebseigener Schutzkleidung mit entsprechendem Schuhwerk betreten und auf das Händewaschen und das Reinigen und Desinfizieren von Fahrzeugen, Gerätschaften und Maschinen geachtet werden, wenn diese zwischen unterschiedlichen Haltungseinrichtungen eingesetzt werden.

Die Geflügelpest ist hochansteckend und verläuft bei Hausgeflügel meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen tödlich. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 Prozent der Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Die wirtschaftlichen Verluste sind für betroffene Betriebe entsprechend hoch.

Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer. Die Krankheit führt bei diesen Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen sogar unentdeckt bleiben. Für den Menschen kann die Gefahr einer Ansteckung durch intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel bestehen.

Nutztierhalter finden weitergehende Informationen auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts unter dem Stichwort "Tierseuchengeschehen". Dort sind auch Merkblätter und Handlungshinweise abrufbar.