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30.06.2021

Ergebnis einer UVP Vorprüfung

Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich­keitsprüfung (UVPG)
 zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme durch den Wasserverband Nordschaumburg in Hülsede, OT Meinsen

Der Wasserverband Nordschaumburg beabsichtigt die Erschließung eines Wasservorkom­mens in Hülsede, Ortsteil Meinsen. Hierzu soll aus dem Brunnen der ehemaligen Fischzucht Meinsen Grundwasser im Rahmen eines befristeten Langzeitpumpversuchs gefördert werden. Dieses Wasser soll der öffentlichen Wasserversorgung dienen.

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG hat die zuständige Behörde festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht oder nicht.

Für das Vorhaben war daher gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde an­hand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.

Die überschlägige Prüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass keine Pflicht zur Durch­führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben besteht.

Begründung:

Ziel des Langzeitpumpversuches ist die Erhebung von Felddaten zur Beurteilung des Förder­standortes und der Wasserqualität sowie etwaige Auswirkungen der Wasserentnahme auf Na­tur- und Bodenwasserhaushalt und Abflusscharakteristik des Meinser Baches. Der Schwellen­wert für die allgemeine Vorprüfung liegt zwischen 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³. Die beantragte Entnahmemenge von 120.000 m³/a überschreitet den Schwellenwert nur um 20.000 m³.

Auf Basis der vorliegenden Antragsunterlagen werden keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Natur/naturschutzfachliche geschützte Gebiete/Objekte, Landschaft und Menschen erwartet.

Eine UVP-Pflicht besteht nicht.

Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Stadthagen, den 25.06.2021
Aktenzeichen 67 81 10/62-00/2

Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag



Klaus Heimann