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24.03.2021

Geflügelpest breitet sich im Landkreis aus

Infizierter Vogel jetzt auch in Stadthagen / Geflügel muss in den Stall


Am 18. März wurde erstmalig das hochansteckende aviäre Influenza-Virus H5N8 bei einem Vogel im Landkreis Schaumburg festgestellt. Bei dem Tier handelte es sich um eine wildlebende Graugans, die nahe der Weser bei Hohenrode tot aufgefunden wurde.
Dem Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen wurden am 19. März zwei weitere tote Wildvögel bei den Gewässern an der Teichstraße in Stadthagen gemeldet. Beide Tiere wurden von den Behördenmitarbeitern beprobt und auf Geflügelpest untersucht. Hierbei wurde bei einem der Vögel – einer Wildgans – ebenfalls der Geflügelpesterreger festgestellt.

Die Kreisverwaltung nimmt den zweiten Virusnachweis zum Anlass, um erneut an die Aufstallungspflicht für Geflügel zu erinnern. Die vom Landkreis Schaumburg am 17.03.2021 erlassene Allgemeinverfügung schreibt eine komplette Aufstallung von Geflügel (Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen) im gesamten Kreisgebiet vor. "Die Tiere gehören jetzt in den Stall", so Amtsleiterin Dr. Kerstin Haver. "Ein Eintrag des gefährlichen Virus in Nutztierbestände muss im eigenen und öffentlichen Interesse der Geflügelhalter verhindert werden."

Sollte es zu einer Feststellung der aviären Influenza in einem Nutztierbestand kommen, würden sämtliche Tiere des Bestandes getötet. Zudem würden ein Sperrbezirk (mind. 3 km um den Tierbestand) und ein Beobachtungsgebiet (mind. 10 km um den Tierbestand) festgelegt. In diesen Zonen würden per Gesetz erhebliche Beschränkungen gelten, welche sich auf die Geflügelwirtschaft auswirken würden.

Private und gewerbliche Geflügelhalter dürfen ihre Tiere daher nur noch in Ställen oder vor Wildvögeln und deren Koteinträgen geschützt halten.

Die Allgemeinverfügung kann unter www.schaumburg.de in der Rubrik "Aktuelles" eingesehen werden.