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28.09.2022

Online-Fachvortrag zur Historie des § 218 StGB

Stadthagen, 28. September 2022 - In Kooperation mit dem Amt für Gleichstellung, dem Landkreis Schaumburg und der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Schaumburg e.V. findet am 02.11.2022 ein Online-Fachvortag zur Historie des § 218 statt. Hierzu sind alle Interessierte herzlich eingeladen.

„Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird … bestraft.“ So lautet der erste Satz § 218 im Strafgesetzbuch. Dieses Gesetz existiert seit nunmehr 151 Jahren. Bei Einführung im Jahre 1871 wurde ein Abbruch noch mit 5 Jahren Zuchthaus bestraft. Seither hat sich etwas verändert. Unter anderem gibt es eine Beratungsregelung. Eine ungewollte Schwangerschaft kann innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen straffrei beendet werden, wenn die Schwangere eine Konfliktberatung in Anspruch genommen hat und 3 Tage Bedenkzeit verstrichen sind.

Weder machen sich betroffene Frauen diese Entscheidung leicht, noch wird ihnen der Weg leicht gemacht. Im Gegenteil!

Deutschlandweit wird die medizinische Versorgungslage dramatischer. Die Möglichkeit zeitnah und wohnortnah einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen nimmt stetig ab. Auch weltweit gibt es beunruhigende Entwicklungen, die das Selbstbestimmungsrecht der Frauen immer mehr einschränken.

Um darauf aufmerksam zu machen, findet am 28.09. weltweit „save abortion day“, also der Tag der sicheren Abtreibung statt. Und in Deutschland? In diesem Jahr wurde das so genannte Werbeverbot § 219a gestrichen. Endlich dürfen Ärzt*innen als Fachleute informieren ohne dafür bestraft zu werden und haben somit Rechtssicherheit gegenüber Gegner*innen reproduktiver Rechte. Das Thema Schwangerschaftsabbruch wirft dennoch weiterhin bei vielen Fragezeichen auf. 

Darum möchten wir mit diesem Vortrag für das Thema sensibilisieren und zur Aufklärung beitragen.

Mit Fr. Dr. Waldschütz konnte eine Referentin gewonnen werden, die als praktizierende Gynäkologin und Mitglied bei Doctors for choice Germany e.V. jahrzehntelange Praxiserfahrung mitbringt und sich seit langer Zeit für das Selbstbestimmungsrecht der Frau einsetzt.

Interessierte sind herzlich willkommen und können sich für diesen Vortrag per Mail anmelden m.kluzik@awo-schaumburg.de

Bildunterschrift: Landrat Jörg Farr, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Schaumburg Zdravka Buettner, AWO-Mitarbeiterin Maren Kluzik und AWO-Kreisverband Schaumburg Geschäftsführerin Heidemarie Hanauske

Landkreis Schaumburg
Zdravka Buettner - Gleichstellungsbeauftragte
gleichstellung@schaumburg.de
05721-7031285