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23.04.2021

Maßnahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes treten in Kraft

Am heutigen Tag ist das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten. Mit dem neuen § 28 b sind bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus geregelt.

Die neuen Regelungen gelten ab dem 24.04.2021. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Schaumburg ist dazu heute im Internet unter www.schaumburg.de/Coronavirus Rubrik Regelungen veröffentlicht worden. Die geltenden Maßnahmen sind in der Anlage dieser Verfügung aufgeführt. Die Allgemeinverfügung mit Anlage ist beigefügt.

Da die Inzidenz im Landkreis seit einiger Zeit über dem Wert von 100 liegt, gilt ab dem morgigen Tag unter anderem eine Ausgangssperre, wie unter Ziffer 2. der Anlage dargestellt.

Am morgigen Tag wird voraussichtlich auch eine neue Coronavirus-Verordnung des Landes in Kraft treten. Ob und inwiefern sich daraus weitergehende Einschränkungen ergeben, die über die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes hinausgehen, bleibt abzuwarten.

Anlage:

Allgemeinverfügung des Landkreises Schaumburg zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Schaumburg - bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)