Sprungziele
Hauptmenü
Seiteninhalt
20.08.2020

Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem Coronavirus - SARS-CoV-2

Die Kreisverwaltung des Landkreises Schaumburg bittet um Beachtung folgender wichtiger Hinweise.

Einreisende aus Risikogebieten

Ein Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den oder die zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Das Robert Koch-Institut aktualisiert fortlaufend eine Liste der Risikogebiete unter dem Link: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Meldepflicht

Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg einreisen, und sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, haben unverzüglich nach ihrer Einreise dem für den Wohnsitz oder sonstigen Aufenthaltsort zuständigen Gesundheitsamt schriftlich oder elektronisch Angaben zu machen zu:

• ihrer Identität und Geburtsdatums
• ihrer Reiseroute,
• ihren Kontaktdaten einschließlich ihrer Telefonnummer, ihrer E-Mail-Adresse und der Anschrift ihres Wohnsitzes
• oder ihres voraussichtlichen Aufenthaltsortes oder ihrer voraussichtlichen Aufenthalts-orte in der Bundesrepublik Deutschland,
• dem Vorliegen typischer Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (Fieber, neu aufgetretener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust oder Atemnot) sowie
• dem Vorliegen eines Laborbefundes über eine Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus.

Falls im Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug bei der Einreise aus einem Risikogebiet Aussteigekarten verteilt wurden, genügt es, die Aussteigekarte auszufüllen und beim Beförderer abzugeben.

Symptomträger

Unabhängig von der Meldepflicht für Einreisende aus Risikogebieten sind auch bei einem negativen Testergebnis alle Einreisenden verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt zu kontaktieren, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Einreise typische Symptome (Atem-not, neu auftretender Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust) einer Infektion mit dem Coronavirus auftreten.


Testpflicht

Personen, die sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind nach ihrer Einreise verpflichtet, auf Anforderung des Gesundheitsamtes einen Nachweis über eine Testung auf das Coronavirus vorzulegen. Anderenfalls haben sie auf Anforderung eine solche Testung zu dulden.
Die Testung kann auch schon im Abreiseland und höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik erfolgen. Das Zeugnis hierüber muss in deutscher oder englischer Sprache vorliegen.

Corona-Test - An wen kann ich mich wenden?

Informationen hierzu im nebenstehenden Infoblock (ANHANG)

Eine kostenlose Testung ist innerhalb von 72 Stunden möglich, auch wenn Sie nicht aus einem Risikogebiet einreisen.

Quarantäne

Wer aus einem Risikogebiet einreist, hat sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich dort aufzuhalten sowie keinen Besuch von außerhalb des eigenen Hausstandes zu empfangen (Quarantäneverpflichtung).
Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Quarantäneverpflichtung.
Wer ein negatives Testergebnis nachweist, kann durch das Gesundheitsamt aus der häuslichen Isolierung entlassen werden.

Grundsätzlich können Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro verfolgt werden.

Die Hotline des Gesundheitsamtes Schaumburg nimmt Meldungen, aber auch Fragen zur Verfahrensweise gerne entgegen.
Die Nummern der Hotline 05721 703 2591 und 703 2592 sind montags bis freitags von 9 – 12 Uhr erreichbar.


Anfragen oder Meldungen können auch per E-Mail an das Gesundheitsamt gesandt werden: gesundheitsamt@schaumburg.de


Anhang

Corona-Test - An wen kann ich mich wenden?

Wer / Wann Hausarzt / Vertretung DRK KVN
Reiserückkehrer x x x
bei Symptomen x    
Kontaktmeldung der Corona-Warn-App x    
private / berufliche / medizinische Gründe x    

Hausarzt / Vertretung
Ihr Arzt sollte immer dann eingeschaltet sein, wenn die Möglichkeit der Ansteckung nicht nur abstrakt besteht (> Reiserückkehrer) und eine Untersuchung möglicherweise angeraten ist.
Im Ausnahmefall, wenn die Praxen geschlossen sind, wenden Sie sich an den ärztlichen Not-dienst unter 116 117

DRK (Deutsches Rotes Kreuz) - Nur Testung
05724/97260-221
corona@drk-Schaumburg.de

KVN (Kassenärztliche Vereinigung) - Nur Testung
Online-Portal https://www.kvn.de/coronatest.html
(verschiedene Testzentren in Niedersachsen u.a. Hannover)


Bei Fragen steht ebenfalls die Hotline des Gesundheitsamtes zur Verfügung.