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14.08.2020

Weitere Einhaltung der Abstandsregelungen und Maskenpflicht geboten

Seit dem 15.07.2020 sind nach einer Phase von drei Wochen ohne bestätigte Neuinfektionen im Landkreis Schaumburg zuletzt 14 Personen akut mit dem Coronavirus infiziert.

Inzwischen ist die Anzahl der seit Beginn der Pandemie infizierten Personen auf 196 gestiegen.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass mit Blick auf das regionale und überregionale Infektionsgeschehen weiterhin größtmögliche Vorsicht erforderlich ist, um das Infektionsrisiko so weit wie möglich zu minimieren.

Auf Grund der weitgehenden Lockerungen in den Corona-Verordnungen der Bundesländer kommt es mehr denn je auf das verantwortungsbewusste Verhalten jedes einzelnen an.
Anderenfalls sind die gemeinsam errungenen Erfolge in Gefahr.

Jede Person hat weiterhin physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf das Notwendige zu beschränken.

Wie bekannt, gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Veranstaltungen sowie im Einzelhandel, Dienstleistungsbetrieben und - einrichtungen in geschlossenen Räumen – außer in Banken, Sparkassen und an Geldautomaten – weiterhin die Maskenpflicht.

In der Öffentlichkeit sowie in den für die Öffentlichkeit zugänglichen und für einen Besuchs- oder Kundenverkehr geöffneten Einrichtungen jeglicher Art hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.