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Bestattung anmelden

Seit dem 01.01.2006 gilt das Niedersächsische Bestattungsgesetz, mit dem das Friedhofs- und Bestattungsrecht in Niedersachsen erneuert worden ist. Es legt fest, dass Leichen und Aschen Verstorbener so zu behandeln sind, dass die gebotene Ehrfurcht vor dem Tod gewahrt und das sittliche, religiöse und weltanschauliche Empfinden der Allgemeinheit nicht verletzt wird.


Aus dem Gesetz ergeben sich grundlegende Regelungen, die zum Teil spezielle Genehmigungen durch das Gesundheitsamt bedürfen.

Ein häufiger Fall ist hierbei die Umbettung von Leichen und Urnen (>Downloadbereich).

Rechtsgrundlage

Bitte wenden Sie sich

  • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
  • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
  • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
  • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.