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Gleichstellung

 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz)

Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist in den Paragrafen acht und neun des neuen niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes geregelt. Danach müssen Landkreise eine hauptberuflich beschäftigte Gleichstellungsbeauftragte bestellen.

Ziel ihrer Arbeit ist es, zu der Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Es geht um echte Chancengleichheit und darum, die Potenziale von Frauen und Männern auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu nutzen.

Für ihre Aufgabe ist die Gleichstellungsbeauftragte mit umfassenden Befugnissen ausgestattet. Sie wirkt bei allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben. Dafür kann sie sowohl innerhalb der Verwaltung als auch außerhalb im gesetzlichen Aufgabenbereich des Landkreises Vorhaben und Maßnahmen anregen.

Sie ist bei rechtmäßiger Erfüllung ihrer Aufgaben nicht an Weisungen gebunden und ist lediglich dem Landrat unterstellt. Dieser muss sie in Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren, rechtzeitig beteiligen und ihr die erforderlichen Auskünfte erteilen; dies gilt insbesondere in Personalangelegenheiten.

Gesetzliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz)

Konkretisiert werden diese Aufgaben in weiteren Gesetzen. Der Handlungsauftrag für alle gleichstellungsrelevanten Vorhaben organisatorischer und personeller Art innerhalb der Verwaltung ergibt sich aus dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) und dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

Gleichstellungsarbeit vor Ort

Gleichstellungsthemen

Zu den Themen der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Schaumburg gehören unter anderem:

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiger Bestandteil einer mitarbeiter/innenfreundlichen Unternehmenspolitik. Insbesondere in der heutigen Zeit, wo Mütter und Väter sich immer häufiger Erziehungs- und Hausarbeit teilen und gleichzeitig im Erwerbsleben stehen, ist der Arbeitgebende immer mehr in der Verantwortung eine gute Vereinbarkeit zu ermöglichen.

Gerade Frauen, die laut des Oxfams-Berichts 2020 zur Ungleichheit noch einen Großteil der Pflegearbeit leisten (52%), profitieren von einem familienfreundlichen Arbeitsplatz. So wurde im Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2017) ersichtlich, dass die Parität von Männern und Frauen in Führungspositionen noch lange nicht erreicht ist. Gründe hierfür liegen womöglich darin, dass gerade Stellen auf Führungsebene den Ruf haben, eine geringe Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufzuweisen. Hier ist es also besonders wichtig Maßnahmen zu ergreifen, um den Mitarbeitenden zu ermöglichen auch in Führungspositionen Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren.

Der Landkreis Schaumburg hat unter Federführung des Amtes für Gleichstellung Ende 2018 das Zertifikat der Berufundfamilie Service GmbH als familienfreundlicher Arbeitsgeber erhalten. Dem Landkreis ist es wichtig durch flexible Arbeitszeitmodelle, der Möglichkeit zum gelegentlichen Arbeiten an anderen Orten sowie der Erleichterung des Wiedereinstiegs nach familienbedingten Auszeiten seinen Mitarbeitenden zu ermöglichen, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Auf diese Weise soll nicht nur die Mitarbeiter/innenzufriedenheit gesteigert werden, sondern der Landkreis zeigt sich als attraktiver Arbeitgeber.

beruflicher Wiedereinstieg (nach familienbedingten Auszeiten)

Nach längeren Eltern- oder Pflegezeiten sind Maßnahmen, um einen reibungslosen Wiedereinstieg zu gewährleisten, unabdingbar. Oft fällt es gerade Frauen, nach längeren Auszeiten schwer, überhaupt wieder im Berufsleben Fuß zu fassen. Rund 1/3 aller Frauen, die in Elternzeit gegangen sind, steigen danach nicht zeitnah ins Erwerbsleben ein. Viele hochqualifizierte Kräfte gehen dem Arbeitsmarkt, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, dadurch verloren.

Doch ein reibungsloser Wiedereinstieg kann sowohl für Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende eine große Chance sein. Insbesondere, wenn ein zeitnaher Einstieg nach der Elternzeit durch flexible Arbeitszeitmodelle ermöglicht wird. Qualifizierte Mitarbeitende werden somit an das Unternehmen gebunden. Gerade längere Vakanzen sind mit hohen Kosten verbunden, da diese überbrückt und eventuell neues Personal gefunden werden muss.
Doch auch für Frauen, die nach längerer Auszeit nicht wieder in den alten Beruf einsteigen können, gibt es die Möglichkeit sich weiterzubilden und somit einen Neustart zu wagen.

Die Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft im Weserbergland bietet die Option sich über verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren und hilft Frauen bei Bedarf ihre Potentiale zu entdecken und den (Wieder-) Einstieg zu schaffen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter folgenden Link:
https://www.frau-wirtschaft-weserbergland.de/

Alleinerziehende

Alleinerziehende sehen sich oft besonderen Herausforderungen gegenüber, wenn es darum geht Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. 19 Prozent aller Familien mit Kindern bestehen laut dem BMFSFJ aus alleinerziehenden Elternteilen. Kinder von Alleinerziehenden leben in 9 von 10 Fällen bei der Mutter.

Eine besondere Schwierigkeit für alleinstehende Elternteile, die wenig oder gar keine Unterstützung erhalten, besteht darin, gleichzeitig allein für die Kinderbetreuung zuständig zu sein und den Lebensunterhalt verdienen zu müssen. Rund 68 Prozent der Alleinerziehenden, so das BMFSFJ, sind erwerbstätig. Dennoch sind gerade Familien mit nur einem Elternteil besonders armutsgefährdet. Gründe dafür liegen laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung unter anderem an fehlenden oder zu geringen Unterhaltszahlungen sowie eines nicht ausreichenden Eigeneinkommens. 38 Prozent sind auf Sozialhilfen nach dem SGB II angewiesen.

Gerade, um Alleinstehende zu unterstützen, sind eine gute Infrastruktur von Betreuungsangeboten sowie familienfreundlichen Arbeitszeiten notwendig.

Entgeltunterschiede

Frauen verdienen im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer. Zum einen liegt dies daran, dass Frauen dem klassischen Rollenbild entsprechend, häufiger in Sozialen- bzw. Pflegeberufen arbeiten, die meist schlechter bezahlt werden. Zum anderen sind es aber auch oft Frauen, die (längere) familienbedingte Auszeiten nehmen. Danach steigen sie vermehrt in Teilzeit oder auf Minijobbasis wieder in den Beruf ein.

So sollen laut einer Studie des BMFSFJ 62 Prozent aller Minijobber weibliche Beschäftigte ausmachen. Dies trägt ebenfalls zur Lohnungleichheit bei. Dennoch gibt es weiterhin auch bei gleicher fachlicher und beruflicher Qualifizierung Entgeltunterschiede von 6 Prozent. Dies macht deutlich, dass Frauen ihren männlichen Kollegen gegenüber immer noch benachteiligt werden.

Das Gesetz zur Entgelttransparenz, welches 2017 von der Bundesregierung verabschiedet wurde, soll zur Beseitigung dieser Nachteile beitragen. Das Gesetz legt unter anderem fest, dass Unternehmen ab 200 Mitarbeitenden dazu verpflichtet sind über die Zusammensetzung der Löhne ihrer Angestellten Auskunft zu geben. Formulare und Antragsvorlagen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend:

https://www.bmfsfj.de/

Frauen und Rente

Im Vergleich zum Rest von Europa ist Deutschland mit Luxemburg eines der Länder mit dem größten Gender Pension Gap. So ist der Rentenanspruch von Frauen 50 Prozent geringer als der von Männern. Dies liegt vor allen Dingen daran, dass Frauen um einiges häufiger als Männer in Teilzeit arbeiten. Aber auch der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern trägt dazu bei.

Das deutsche Steuersystem begünstigt diese Unterschiede zusätzlich. Durch das Ehegattensplitting werden falsche Anreize gesetzt. Es fördert traditionelle Rollenbilder, in dem es dazu anregt, die Arbeit innerhalb der Ehe oder der Lebenspartnerschaft so aufzuteilen, dass es einen Hauptverdienenden und einen Zuarbeitenden gibt. Oft sind es dann die Frauen, die nur Teilzeit oder gar nicht arbeiten.
Umso wichtiger ist es also, gerade für Frauen, sich schon früh Gedanken über die Altersvorsorge zu machen.

Informationen zur frühen Altersvorsorge gibt es unter:
https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Zusaetzliche-Altersvorsorge/zusaetzliche-altersvorsorge.html

Frauenwahlrecht

Seit ca. 100 Jahren gibt es in Deutschland das Wahlrecht für Frauen. Bis dahin war es ein langer Weg.
Schon 1873 wurde von Frauenrechtlerinnen das Wahlrecht gefordert. 1891 nahm dann die SPD das Frauenwahlrecht in ihr Parteiprogramm auf. Dennoch vergingen viele Jahre bis dieses dann tatsächlich verabschiedet wurde.
Immer wieder forderten Aktivistinnen und Frauenrechtlerinnen das Wahlrecht für Frauen. Auf der ersten internationalen Versammlung der Frauen am 19. März 1911 war dies das zentrale Thema. Aus diesem Grund wurde der 19. März zum Kampftag für das Frauenwahlrecht ernannt. Doch der deutsche Kaiser Wilhelm II. weigert sich selbst 1917 bei der geplanten Demokratisierung der Wahlen dieses in Betracht zu ziehen. Es kommt zu einer Reihe von Petitionen und Demonstrationen.
Mit Ende des Ersten Weltkriegs und damit auch dem Ende der Monarchie in Deutschland wurde das Frauenwahlrecht schließlich im November 1918 durchgesetzt.

"Meine Herren und Damen! Es ist das erste Mal, dass in Deutschland die Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen kann. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist." (Marie Juchacz, 1919)

Am 19. Februar spricht dann eine Frau das erste Mal in einem Deutschen Parlament. Marie Juchacz wird als eine von 37 Frauen in die Nationalversammlung gewählt.

Gesundheit

"Die Befähigung von Frauen zu selbstbestimmtem Handeln ist von entscheidender Bedeutung, wenn wir Gesundheit für alle Menschen in allen Teilen der Europäischen Region der WHO erzielen wollen. Am heutigen Internationalen Frauentag möchten wir darauf aufmerksam machen, dass mehr getan werden muss, um seit langem bestehende Probleme zu bewältigen, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung sexueller und reproduktiver Gesundheit von Frauen und der damit verbundenen Rechte" (Dr. Hans Henri P. Kluge, WHO-Regionaldirektor für Europa)

Gesundheit spielt für Männer und Frauen eine große Rolle, um aktiv am sozialen Leben teilhaben zu können. Dabei ist es wichtig auch hier auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Geschlechter einzugehen. Bei Gesundheit und Krankheit gibt es Unterschiede bei den Geschlechtern, die sich auch auf Behandlung und Therapie auswirken. Auch bei der Art und Weise wie mit Erkrankungen umgegangen wird, gibt es geschlechtsrelevante Unterschiede.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter folgendem Link:

https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/Geschlecht_Gesundheit/Geschlecht_Gesundheit_inhalt.html

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt

Was versteht man unter sexualisierter Diskriminierung und Gewalt?
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt kann viele Erscheinungsformen haben, die im Extremfall sogar einen Straftatbestand erfüllen (vgl. §§ 177, 184i, 185, 240 StGB). Unter sexualisierter Gewalt und Diskriminierung werden alle Verhaltensweisen verstanden, die unerwünscht sind und dazu beitragen ein angstvolles, feindseliges und entwürdigendes Umfeld zu schaffen (vgl. §3 Abs. 4 AGG).
Hierbei handelt es sich vor allen Dingen um geschlechterbezogene Gewalt, welche oft den Zweck erfüllt, bestehende Machtverhältnisse aufrechtzuhalten und somit die Gleichberrechtigung der Geschlechter gefährdet.

Dazu gehören unter anderem:
- verbale (z.B. entwürdigende Kommentare über Personen bzw. ihre Körper)
- non-verbale (z.B. anzügliche Blicke, unerwünschte Emails und Fotos etc.)
- physische (z.B. unerwünschte Berührungen)
Formen der sexualisierten Diskriminierung und Gewalt.

Betroffene, die sexualisierte Gewalt oder Diskriminierung erfahren oder erfahren haben, sind oft mit der Situation überfordert oder fühlen sich gehemmt dagegen vorzugehen. Oftmals wissen sie nicht, welche Möglichkeiten sie haben, um sich zur Wehr zu setzen.
Bei folgenden Anlaufstellen können sich Betroffene im Landkreis Schaumburg Rat holen und sich über ihre Möglichkeiten informieren lassen:
1. Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen 2. Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
3. BASTA Mädchen- und Frauenberatungszentrum e.V.-Stadthagen
4. BISS – BERATUNGS- UND INTERVENTIONSSTELLE BEI HÄUSLICHER GEWALT
5. Agaplesion ev. Klinikum Schaumburg - Netzwerk ProBeweis (Untersuchungsstelle für Gewaltopfer)
6. Opferhilfebüro Bückeburg
7. Hilfe- und Beratungstelefon der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
8. Weißer Ring

Häusliche Gewalt

Die Zahlen zu häuslicher Gewalt in Deutschland sind erschreckend. Die jüngste Statistik des Bundeskriminalamts zur Partnerschaftsgewalt (2019) ergab, dass alle 72 Stunden eine Frau von ihrem Partner oder Ex-partner in Deutschland getötet wird. Jede dritte Frau hat ihn ihrem Leben zumindest einmal körperliche oder sexualisierte Gewalt durch ihren (Ex-)Partner erlebt. Das Dunkelfeld soll noch viel höher sein. Ca. 80 Prozent aller Straftaten gegen Frauen bleiben im Dunkeln.

Der Handlungsbedarf ist also nach wie vor groß. Der Aktionstag "NEIN zu Gewalt an Frauen" der jedes Jahr am 25. November stattfindet soll diesen Missstand in Erinnerung rufen und die Gesellschaft dafür sensibilisieren. Auch im Landkreis Schaumburg wird dazu aufgerufen "NEIN" zu Gewalt gegen Frauen zu sagen.

2019 fand das erste Mal im Agaplesion Klinikum eine Informationsveranstaltung mit dem Netzwerk ProBeweis statt. Hier konnten sich Besucher/innen zunächst über die verschiedenen Hilfsangebote zum Thema häuslicher Gewalt informieren. Im Anschluss fanden zwei Vorträge für Ärzte/innen im Landkreis statt.

Sex Sells

Sexismus in der Werbung ganz nach dem Motto "Sex Sells" ist ein beliebtes Mittel, um für die eigenen Produkte zu werben.

Aber was genau bedeutet Sexismus?
Unter Sexismus versteht man die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts. Dazu zählt auch, dass hervorheben von stereotypischen Rollenbildern. In der Werbung äußert sich dies oft durch herabwürdigende Darstellung von Frauen und Männern. Sie werden auf bestimmte Eigenschaften reduziert oder als "Lustobjekte" dargestellt.

Warum ist Sexismus in der Werbung problematisch?
Werbung ist allgegenwärtig und kann Vorstellungen und Erwartungshaltungen beeinflussen. Insbesondere junge Menschen können anfällig dafür sein. Veraltete Rollenbilder werden dadurch eventuell präsenter.

Frauen und Politik (politische Partizipation)

Parität ist nach wie vor im deutschen Bundestag und den Landtagen nicht erreicht.
Im Bundesparlament sind gerade mal 30,9% aller Mitglieder weiblich. In den kommunalen Kreisen liegt der Durschnitt sogar noch niedriger. Hier sind es ca. 25 Prozent
In den Führungsspitzen der Landkreise, Stadtkreise und den kreisfreien Städten, fällt dies mit 11,3 Prozent noch deutlich geringer aus. Es wird also deutlich das Frauen selbst nach 100 Jahren Wahlrecht in der Politik immer noch stark unterrepräsentiert sind. Die Gründe hierfür sind vielseitig.
Zum einen sind auch hier die strukturellen Bedingungen so gegeben, dass es schwierig ist politisches Engagement mit der Familie in Einklang zu bringen. Sitzungen finden oft abends oder am späten Nachmittag statt. Meist stehen dann keine Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung.

Programme wie das Mentoring-Programm "FRAU.MACHT.DEMOKRATIE", welches vom niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ins Leben gerufen wurde, sollen die Partizipation von Frauen in den Kommunalwahlen fördern, indem diese über ein Jahr hinweg von Mentoren und Mentorinnen, welche bereits erfahrene Politiker/innen sind, begleitet werden.
In der Politik wird darüber diskutiert, ob dies ausreicht. In manchen Bundesländern wurde bereits ein Paritätsgesetz verabschiedet. In Brandenburg sieht dies beispielsweise vor, dass Frauen und Männer bei der Aufstellung von Wahllisten gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. Grüne und SPD fordern nun ein bundesweites Paritätsgesetz.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.frauen-macht-politik.de/paritaet-in-der-politik/
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwig_ujIzufoAhVODuwKHcgZBEMQFjADegQIBRAB&url=https%3A%2F%2Fwww.frauenrat.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2019%2F05%2FBroschuere-MehrFrauenindieParlamente.pdf&usg=AOvVaw0Qk7YZma0FVtHRPweYNDCj

Mentoring-Programm FRAU.MACHT.DEMOKRATIE.

In ganz Niedersachsen wird Frauen die Gelegenheit gegeben, die Kommunalpolitik kennenzulernen. Im Vorfeld der Kommunalwahlen 2021 hat das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung das Mentoring-Programm FRAU.MACHT.DEMOKRATIE. aufgelegt.

Das Mentoring-Programm läuft über ein Jahr, beginnend mit einer Auftaktveranstaltung in Hannover am 30. August 2019. Teilnehmende Frauen werden von jeweils einer Mentorin oder einem Mentor durch das kommunalpolitische Jahr begleitet. Drei überregionale Fachveranstaltungen ergänzen das Programm ebenso wie eine enge regionale Unterstützung durch die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.

Als regionale Ansprechpartnerin für den Landkreis Schaumburg beteiligt sich die Gleichstellungsbeauftragte Nadine Pasel am Programm.

Die Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Schaumburg, Hameln-Pyrmont und Holzminden bieten für Teilnehmende des Mentoring-Programms Veranstaltungen an, die dem Flyer Veranstaltungsprogramm "FRAU.MACHT.DEMOKRATIE" entnommen werden können. Bei freien Kapazitäten ist auch eine Teilnahme von weiteren interessierten Frauen möglich. Bitte melden Sie sich zur besseren Planung vorab bei der jeweiligen Veranstalterin vor Ort an.

Aktionstage

Für die Gleichstellungsarbeit bestehen über das Jahr verteilt einige relevante Aktionstage.

  • 19. Januar: Frauenwahlrecht
  • 8. März: Internationaler Frauentag
  • März: Equal Pay Day
  • April: Girls + Boys Day
  • 3. November: Weltmännertag
  • 25. November: Internationaler Tag "NEIN zu Gewalt an Frauen"