Namensänderung
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG) erfolgt die Entscheidung über Anträge auf
- Vornamensänderung
- Familiennamensänderung (incl. Ehenamen)
- Familiennamensfeststellung
(Die Stadt Rinteln entscheidet selbst über Anträge aus ihrem Zuständigkeitsbereich.)