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Erdaufschluss Anzeige für Brunnen

Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese der zuständigen Stelle angezeigt werden.

Weitere Leistungen zum Thema „Bohrungen“:

Grundwasserentnahme Zulassung
Grundwasserentnahme Erlaubnis (bei geringen Mengen genehmigungsfrei)
Bohrungen nach Lagerstättengesetz
Bohrungen nach Bundesberggesetz

Rechtsgrundlage

Die Anzeige muss nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.