Erdaufschluss Anzeige für Brunnen
Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Weitere Leistungen zum Thema „Bohrungen“:
Grundwasserentnahme Zulassung
Grundwasserentnahme Erlaubnis (bei geringen Mengen genehmigungsfrei)
Bohrungen nach Lagerstättengesetz
Bohrungen nach Bundesberggesetz
Rechtsgrundlage
Die Anzeige muss nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.