Fachbetriebseigenschaft bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den zugelassenen Sachverständigenorganisationen.
Die Zertifizierung als Fachbetrieb nach § 62 WHG erfolgt durch die zuständige Stelle.