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Fachbetriebseigenschaft bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den zugelassenen Sachverständigenorganisationen.

Die Zertifizierung als Fachbetrieb nach § 62 WHG erfolgt durch die zuständige Stelle.