Grundwasserentnahme Zulassung
Zur Sicherung und Bewirtschaftung der verfügbaren Grundwassermenge bedürfen Grundwasserentnahmen einer Zulassung durch die zuständige Stelle.
Eine Erlaubnis oder Bewilligung für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser ist unter anderem nicht erforderlich für die Wasserversorgung des privaten Haushalts und in sonstigen Fällen der Entnahme geringer Mengen zu einem vorübergehenden Zweck. Diese Entnahmen sind aber bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Befindet sich das Grundstück in einem festgesetzten Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet ist eine Erlaubnis erforderlich. Bitte wenden Sie Sich hier vorher an die zuständige Stelle.
Die mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz durch Erlass geregelt, in dem auch die Anforderungen an eine Zulassung beschrieben sind. Wasserhaltungen für Bauvorhaben bedürfen meist einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Bitte erkundigen Sie Sich rechtzeitig vorher bei der zuständigen Stelle.
Informationen zur mengenmäßigen Bewirtschaftung von Grundwasser auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wasserbeschaffungsverbände
Bemerkungen | Anschrift | |
---|---|---|
Wasserbeschaffungsverband "Reinsen" | Die Aufgaben wurden komplett übertragen auf den Wasserverband Nordschaumburg. | |
Wasserbeschaffungsverband "Obernwöhren" |
|
Wasserbeschaffungsverband Obernwöhren z. H. Herrn Verbandsvorsteher Wolfgang Haverland An der Bergkette 8 31655 Stadthagen Tel. 05721/1421 |
Wasserverband "Nordschaumburg" |
|
Wasserverband Nordschaumburg Am Holzplatz 17 31698 Lindhorst Tel. 05721/94130 |