Indirekteinleiter
Indirekteinleitung meint das Einleiten von Abwasser in das kommunale Kanalnetz. Insbesondere aus gewerblichen und industriellen Herkunftsbereichen bedarf es meist einer gesonderten Genehmigung zur Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen in öffentliche Abwasseranlagen.
Betroffen sind u. a.
- Kfz – Werkstätten
- Kfz – Waschanlagen
- metallverarbeitende Betriebe
- Zahnarztpraxen
- Chemische Reinigungen
- Wäschereien
- Betriebe mit Wasseraufbereitung und Dampferzeugung
- Druckereien
Zuständige Stellen
Zuständig für die Erteilung der Indirekteinleitergenehmigung ist für den Bereich der Stadt Rinteln der Abwasserbetrieb der Stadt Rinteln, für alle anderen Gemeinden im Landkreis Schaumburg die Untere Wasserbehörde.
Rechtsgrundlagen
Wasserhaushaltsgesetzt (WHG), §58
Niedersächsisches Wassergesetz (NWG), § 98
Verordnung über das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwVO)