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Sondernutzungserlaubnis für Kreisstraßen

Aufgaben der Straßenbaubehörde

Es werden Sondernutzungserlaubnisse, zum Beispiel für die Neuanlegung oder Änderung von Zufahrten außerhalb der Ortsdurchfahrten, an Kreisstraßen erteilt.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten holt die zuständige Gemeinde hier für Kreisstraßen die Zustimmung zu Sondernutzungen ein.

Mit der technischen Verwaltung der Kreisstraßen ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hameln (NLStBV, Gb. HM), beauftragt.