Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes Schloßbach durch das Land Niedersachsen
Vorläufig gesicherte bzw. festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Um einen schadlosen Hochwasserabfluss sicherzustellen sind Überschwemmungsgebiete von wesentlichen Abflusshindernissen freizuhalten. Das ermittelte ÜSG des Schloßbachs erstreckt sich von der B 83 bis zur Mündung in die Bückeburger Aue. Nach den Berechnungen des NLWKN ist durchgängig mit Ausuferungen zu rechnen. Neben landwirtschaftlichen Flächen sind auch zahlreiche Gebäude insbesondere im Bereich der Bückeburger Innenstadt vom Hochwasser betroffen.
Die Karten zur vorläufigen Sicherung mit dem Sicherungstext können entweder beim Landkreis Schaumburg - Untere Wasserbehörde -, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen oder auf der Internetseite www.serviceportal-schaumburg.de eingesehen werden.
In vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten besondere Schutzvorschriften um hochwasserbedingte Schäden und Risiken für Leib und Leben zu minimieren. Die gesetzlichen Gebote und Verbote im ÜSG ergeben sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Zu nennen sind insbesondere die allgemeine Vorsorgeverpflichtung nach § 5 Absatz 2 WHG und die Verbote und Genehmigungsvorbehalte der §§ 78, 78a und 78c WHG. So sind u .a. die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen untersagt bzw. nur unter bestimmten Kriterien im Ausnahmefall zulässig. Gegenstände dürfen nicht längerfristig gelagert werden, wenn sie den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können.
Außerdem gelten besondere Anforderungen für wassergefährdende Stoffe. So ist z. B. die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen verboten; bestehende Anlagen sind hochwassersicher nachzurüsten. Weitere Einschränkungen gelten z. B. für die Umwandlung von Grünland in Ackerland.
Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Schaumburg steht unter den Tel.-Nr. 05721/703-1417 oder -1420 oder E-Mail wasser@schaumburg.de für nähere Auskünfte zur Verfügung.