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Wirtschaftsdünger, Klärschlamm, Sekundärrohstoffe

Verwertung von Klärschlamm, Bioabfall und Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftlichen Nutzflächen:

Die Verwertung der vorgenannten Stoffe ist nur zum Zwecke der Bodenverbesserung und Düngung erlaubt. Insbesondere die Nachweispflichten hinsichtlich der Mengen und Schadstoffgehalte sind zu berücksichtigen.

Zuständige Behörde für den Vollzug der Klärschlamm-, Bioabfall- und Düngeverordnung ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die den kompletten Bereich der Düngung beurteilen und kontrollieren muss.

Die Untere Abfallbehörde überwacht die vorgegebenen Schadstoffgrenzwerte beim Wirtschaftsdünger, beim Bioabfall und beim Klärschlamm. Des Weiteren werden auch die Böden, auf denen die Stoffe aufgebracht werden, überwacht.

Anforderungen an die Lagerung dieser Stoffe finden Sie  unter der Dienstleistung Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlagen)