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Förderprogramme, Naturschutz

Einzelobjekte und Strukturen mit Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften erfordern besondere Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen über die nutzungsbezogenen Ziele hinaus. Aus diesem Grund wird im Landkreis Schaumburg bereits seit längerem der Gedanke des Angebotsnaturschutzes erfolgreich praktiziert. Hierbei wird die naturschutzrechtliche Sicherung im Rahmen von Schutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen und besonders geschützten Biotopen durch Förderprogramme in den unterschiedlichsten Bereichen ergänzt. Flächeneigentümer, in der Regel Landwirte, werden für Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Flächen oder Einzelobjekten bzw. für betriebliche Umstrukturierungen finanziell entschädigt.

Diese Programme haben gegenüber einer rechtlichen Sicherung den Vorteil, dass mehr Akzeptanz für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und die Bereitschaft des Einzelnen zu Umsetzungen in sehr viel höherem Maße erreicht werden kann. Beides - naturschutzrechtliche Sicherung und Angebotsnaturschutz - soll sich ergänzen und auch zukünftig nebeneinander bestehen bleiben.

Es bestehen im Landkreis Schaumburg zurzeit folgende Förderprogramme:

Gewässerrandstreifenprogramm

Ein Gewässerrandstreifen bei Gelldorf zu finden.
Gewässerrandstreifen bei Gelldorf

Mit dem Gewässerrandstreifenprogramm fördert der Landkreis Schaumburg den Schutz der Fließgewässer und ihrer Ufervegetation vor den Auswirkungen intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. An den meisten Fließgewässern wird bis direkt an die Gewässerränder heran intensiver Ackerbau betrieben. Dadurch sind die natürlichen Gegebenheiten an den Fließgewässern stark verändert worden. Die ursprünglich in diesem Bereich beheimateten wild wachsenden Pflanzenarten sind weitgehend verdrängt und somit auch die an diesen Lebensraum gebundenen Tierarten. Die Gewässer und ihre Randbereiche werden außerdem durch direkten Dünge- und Pflanzenschutzmitteleintrag stark beeinträchtigt. Mit dem Programm soll eine extensive Grünlandnutzung in den Randbereichen der Gewässer gefördert werden.

Vollständige Richtlinie des Gewässerrandstreifenprogramms

Antragsformular für das Gewässerrandstreifenprogramm

Was wird mit dem Gewässerrandstreifenprogramm gefördert?

Gefördert wird der Verzicht auf ackerbauliche Nutzung der Randstreifen von Gewässern II. und III. Ordnung zugunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung. Voraussetzung ist, dass es sich um ein naturnahes bzw. bedingt naturnahes Gewässer und somit entwicklungsfähiges Fließgewässer handelt. Die Randstreifen sollen eine Breite von ca. 5 - 10 m (gemessen ab Böschungsoberkante) haben. Art und Umfang der jeweiligen Grünlandnutzung werden in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde festgelegt. Da die Wiederansiedlung der ursprünglichen gewässerbegleitenden Vegetation mehrere Jahre dauert, ist eine Vertragslaufzeit von mindestens 8 Jahren vorgesehen.

Wer kann am Gewässerrandstreifenprogramm teilnehmen?

Teilnehmen kann jeder Bewirtschafter von Gewässerrandstreifen im Landkreis Schaumburg. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Flächen bisher ackerbaulich genutzt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Es wird eine maximale Entschädigung in Höhe von bis zu 724,-- € je Hektar für den durch die Nutzungsumstellung verursachten Einkommensverlust gezahlt. Maßgebliche Kriterien für die Höhe der Entschädigung stellen die Bodenpunktzahlen dar.

Obstbaumprogramm

Eine Obstwiese in Schaumburg
Obstwiese in Schaumburg

Warum ist es so wichtig, die Vielfalt der alten, lokalen Sorten zu erhalten? Ist Apfel nicht gleich Apfel, Birne nicht gleich Birne?

Der einfache Grund ist, dass im Genmaterial der alten Sorten unzählige Eigenschaften gespeichert sind, welche den neuen "Allround-Sorten" längst abhanden gekommen sind.

Werden diese alten Sorten nicht mehr angebaut, gehen ihre Eigenschaften für immer verloren! Ein Verlust, der nicht mehr rückgängig zu machen ist. Und weil nie vorhergesagt werden kann, welche Eigenschaften in Zukunft gebraucht werden, ist es wichtig, die Genressourcen der alten Sorten zu sammeln und zu erhalten.

Alte Lokalsorten weisen zudem auch sehr unterschiedliche Geschmäcker oder unter-schiedliche Kocheigenschaften auf und sind somit vielfältig verwendbar. Die einen sind besser geeignet zum Sofortverzehr, die anderen wiederum eher zum Einmachen, zum Dörren oder zum Mosten.

Antrag zur Teilnahme am Obstbaumprogramm

Was wird gefördert?

Der Landkreis fördert die Anlage von Streuobstwiesen, indem er an interessierte Privatpersonen und an Gemeinden kostenlos hochstämmige Obstbäume alter Sorten abgibt. Die Abgabe der Obstbäume erfolgt jeweils im Winterhalbjahr.

Programm zur Förderung von Umstellungsbetrieben auf den ökologischen Landbau

Der Landkreis Schaumburg fördert landwirtschaftliche nichtgewerbliche Betriebe natürlicher Personen, die ihre Wirtschaftsweise auf den ökologischen Landbau umstellen.

Vollständige Richtlinie zur Förderung von Umstellungsbetrieben zum ökologischen Landbau

Wer kann am Programm teilnehmen?

Als landwirtschaftlicher Betrieb gilt ein nach dem Gesetz über Altershilfe für Landwirte (GAL) grundsätzlich beitragspflichtiger Betrieb; persönliche Befreiungsgründe des Betriebsinhabers bleiben außer Betracht. Nebenerwerbsbetriebe können mit 50 % der Fördersätze für Vollerwerbsbetriebe gefördert werden, wenn sie eine Mindestfläche von 10 ha erreichen. Die Umstellungshilfe wird auf Antrag nur Umstellungsbetrieben gewährt, die sich vertraglich einem anerkannten Anbauverband angeschlossen haben.

Die Förderung ist für den beantragten Zeitraum, maximal jedoch auf 7 Jahre, festgesetzt. Der Antragsteller hat die Bezugsberechtigung jährlich nachzuweisen.

Wie hoch ist die Förderung?

Je Hektar landwirtschaftliche Umstellungsfläche (Nutzfläche) wird im ersten Umstellungsjahr ein Betrag von 256,00 € gezahlt. Der Höchstbetrag wird auf 7.670,00 € festgesetzt.

Während des 7-jährigen Förderzeitraumes kann über die Umstellungsförderung hinaus die Beschäftigung von Praktikanten und Auszubildenden gefördert werden.

Schaumburger - Hege - Programm

Das Logo der Kreisjägerschaft in Schaumburg

Schaumburg ist im Landesvergleich der Landkreis mit der größten Bevölkerungsdichte. Die freie Landschaft unterliegt daher einer sehr intensiven Nutzung. Neben der überwiegend agrarisch geprägten Nutzung hat die freie Landschaft auch einen sehr großen Erholungs- und Freizeitwert für die Schaumburger Bevölkerung.

Das von Gemeinsamkeit geprägte Miteinander aller, die sich der freien Landschaft und Natur verpflichtet fühlen, will der Landkreis Schaumburg fördern. Hierfür wird jährlich ein Betrag ausgelobt, der von der Jägerschaft Schaumburg in Abstimmung mit dem Naturschutzamt des Landkreises zur Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen aller frei lebenden Tiere und Pflanzen eingesetzt werden soll.

Wer kann am Programm teilnehmen?

Antragsteller kann jede natürliche und juristische Person sein, die eine im Nachfolgenden genannte Maßnahme im Gebiet des Landkreises Schaumburg durchführen möchte.

Was wird gefördert?

1.1. Anlage von neuen dauerhaften Biotopen:
    • Anpflanzungen von Büschen und Bäumen,
    • Erdbewegungen zur Anlage von Teichen, Blänken und Wällen.
1.2. Anlage von neuen temporären Biotopen:
    • einjährige bis mehrjährige lineare Anpflanzungen, auch im Rahmen einer ackerbaulichen Fruchtfolge, sog. Blüh- und Huderstreifen,
    • einjährige bis mehrjährige lineare Anpflanzungen zur Wildschadensabwehr.

1.3. Entwicklung und Erweiterung bestehender Biotope:

Anpflanzungen und näher zu beschreibende Maßnahmen im Sinne der Hege, des Natur- und Artenschutzes an bestehenden Strukturen.

1.4. Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen:
    • Maßnahmen von besonderer Bedeutung im Sinne des Natur- und Artenschutzes sowie der Erhaltung des Landschaftsbildes,
    • Maßnahmen zum Schutz der heimischen Fauna und Flora vor nicht heimischen Pflanzen und Tieren, (invasive Arten, Neophythen, Neozoen).

1.5. Sonstige Maßnahmen:

Maßnahmen die nicht unter die Ziffer 1.1 bis 1.4 fallen, z.B. Maßnahmen zur Information über das SHP usw. mit Infotafeln und Flyern.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Jägerschaft Schaumburg.

Jägerschaft Schaumburg »

Herr Torsten Schwöbel

05037 / 5339

Schaumburger Biodiversitätsprojekt

Der alarmierende Rückgang der Artenvielfalt; die Themen Insekten-, Bienen-, und Vogelsterben werden aktuell in der Öffentlickeit lebhaft diskutiert. Wissenschaftliche Studien deuten darauf hin, dass für diesen Rückgang ein Zusammenspiel vieler Einflussfaktoren verantwortlich ist. Ein Grund ist sicherlich die zunehmende Strukturarmut in unserer Landschaft. Den gefährdeten Tieren fehlt es an Lebensraum und insbesondere an Nahrungsressourcen. Den Insekten fehlt es an einheimischen Pflanzen und Blüten (Nektar und Pollen) und den Vögeln wiederum an Samen und Insekten.

Dieser Mangel an naturnahen Strukturen lässt sich jedoch durch verschiedene Naturschutzmaßnahmen mildern. Maßnahmen (wie z.B. mehrjährige Blühflächen) sind insbesondere in der Agrarwirtschaft nützlich. Dieser Ansatz kann jedoch nur in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft als größtem Flächennutzer gelingen.

Deswegen wurde im Jahr 2020 in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Hannover das Schaumburger Biodiversitätsprojekt aufgelegt. 20.000 Euro stellt die Kreisverwaltung jährlich für Flächeneigentümer/ Bewirtschafter zur Verfügung, die mit diesem Geld für Maßnahmen zur Erhöhung der Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft und den Schutz von Tieren entschädigt werden.

Gefördert werden insbesondere produktionsintegrierte Maßnahmen (z.B. Stangenbohnen- Mais- Gemenge) sowie der Schutz von Tieren im Einzelfall (z.B. Gelege- und Kükenschutz vom Kiebitz).

Zum Erfolg ist eine möglichst unbürokratische, persönliche und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Naturschutzbehörde und Antragsteller notwendig und von Seiten der Naturschutzbehörde ausdrücklich gewünscht.


Wer kann am Programm teilnehmen?

Mit dem Biodiversitätsprojekt sollen gezielt Flächeneigentümer / Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen angesprochen werden, die eine der im nachfolgenden genannten Maßnahmen im Gebiet des Landkreises durchführen möchten.


Was wird gefördert?

  1. mehrjährige Blühstreifen oder -flächen
  2. Feldvogelinseln im Wintergetreide (mit oder ohne Nachsaat von Blühstreifen)
  3. Erbsenfenster
  4. Stangenbohnen - Mais - Gemenge
  5. Selbstbegrünungsbrachen
  6. Gelege - und Kükenschutz
  7. Neuanlage von extensiv bewirtschafteten Grünland und Stehenlassen von Altgrasstreifen

Weitere Details zu den Maßnahmen erhalten Sie auf Nachfrage.


An wen muss ich mich wenden ?

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Naturschutzbehörde des Landkreises Schaumburg, Frau Eckert-Hormann.

Frau Eckert-Hormann

44 - Naturschutz

05721 703-1502
05721 703-299
E-Mail schreiben
Raum: 309

Schaumburger Rebhuhnprojekt (SHP+)

Das von Gemeinsamkeit geprägte Miteinander aller, die sich der freien Landschaft und Natur verpflichtet fühlen, will der Landkreis Schaumburg fördern. Vor zehn Jahren hat der Landkreis daher in Kooperation mit der Jägerschaft Schaumburg ein Hegeprogramm (SHP) auferlegt, mit dem Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt gefördert werden.

Im Jahr 2019 wurde das Hegeprogramm um eine Maßnahme ergänzt, mit der im Landkreis gezielt die Art Rebhuhn unterstützt werden soll, das Schaumburger Rebhuhnprojekt (SHP+).

Das Rebhuhn ist fast aus unserer Landschaft verschwunden, zwischen 1990 und 2016 sind die Bestände dieser einst sehr häufigen Art in Deutschland um mehr als 90 Prozent zurückgegangen. Es scheint daher eine Frage der Zeit, bis das Rebhuhn bei uns ausgestorben sein wird. Soweit muss es aber nicht kommen. In Schaumburg gibt es noch relativ viele Rebhühner. Beispiele wie das Rebhuhnprojekt der UNI Göttingen belegen, dass erfolgreicher Rebhuhnschutz möglich ist.

Mit dem Schaumburger Rebhuhnprojekt sollen gezielt Bewirtschafter/Jäger angesprochen werden, die weitgehend unbürokratisch Fördergelder für die Anlage von strukturreichen, mehrjährigen Blühflächen, Stoppelbrachen und Getreidestoppeln nach Göttinger Modell erhalten.

Wer kann am Programm teilnehmen?

Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen und/oder Jäger, die eine der im nachfolgenden genannten Maßnahmen im Gebiet des Landkreises durchführen möchten.


Was wird gefördert?

  1. strukturreiche, mehrjährige Blühstreifen (oder -flächen)
  2. Stoppelbrache
  3. Getreidestreifen

Bei Anlage einer Stoppelbrache oder eines Getreidestreifens an einen Blühstreifen /eine Blühfläche, einem sog. Kombistreifen, gibt es zusätzliche Fördergelder.


An wen muss ich mich wenden?

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Jägerschaft Schaumburg und/oder an die Naturschutzbehörde des Landkreises Schaumburg Frau Eckert-Hormann.


Jägerschaft Schaumburg »

Herr Torsten Schwöbel

05037 / 5339


Frau Eckert-Hormann

44 - Naturschutz

05721 703-1502
05721 703-299
E-Mail schreiben
Raum: 309