Natura 2000
Das ökologische Netz Natura 2000 spielt eine entscheidende Rolle bei den Bemühungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa.
Natura 2000 ist das Schutzgebietssystem der Europäischen Union, das erstmals europaweit auf einheitlicher Grundlage errichtet wird. Es fasst die nach der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie) und die nach der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) von den Mitgliedstaaten ausgewiesenen Gebiete zusammen und gibt einheitliche Schutzbestimmungen vor. Alle Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume, für die solche Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, sind in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie sowie im Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgelistet.
Niedersachsen hat bis zum 3. Dezember 2010
- 71 EU-Vogelschutzgebiete und
- 385 FFH-Gebiete
als Natura 2000-Gebiete an die EU gemeldet. Das entspricht etwa 16,1 Prozent der Landesfläche (inklusive mariner Bereiche).
Im Landkreis Schaumburg befinden sich insgesamt 7 FFH- Gebiete und 3 Vogelschutzgebiete.
Die Sicherungsverordnungen, Erhaltungsziele und Planungen (Maßnahmenblatt, Maßnahmen-/ Managementplan) zu den einzelnen Gebieten finden Sie auf der Internetseite des NLWKN, welche entsprechend verlinkt wurde.
FFH- Gebiete
340 Schaumburger Wald (Teilgebiet)
094 Steinhuder Meer (Teilgebiet)
358 Mausohrquartierte Wesergebirge
112 Süntel, Wesergebirge, Deister (Teilgebiet)
Vogelschutzgebiete
V 42 Steinhuder Meer (Teilgebiet)
V 69 Uhu- Brutplätze im Weserbergland (Teilgebiet)
- Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie)
- Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)