Sprungziele
Hauptmenü
Seiteninhalt

Haltung gefährliche Tiere (außer Hunde)

Die Privathaltung von gefährlichen Tieren wie

  • Giftschlangen einschließlich Nattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis
  • Giftechsen
  • tropische Giftspinnen
  • giftige Skorpione
  • Alligatoren
  • Kaimane
  • etc.

ist in Niedersachsen grundsätzlich verboten, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Veterinärbehörde erteilt wurde.