Haltung gefährliche Tiere (außer Hunde)
Die Privathaltung von gefährlichen Tieren wie
ist in Niedersachsen grundsätzlich verboten, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Veterinärbehörde erteilt wurde.
- Giftschlangen einschließlich Nattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis
- Giftechsen
- tropische Giftspinnen
- giftige Skorpione
- Alligatoren
- Kaimane
- etc.
ist in Niedersachsen grundsätzlich verboten, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Veterinärbehörde erteilt wurde.