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Trichinenuntersuchung

Trichinellen sind Fadenwürmer mit parasitischer Lebensweise. Hauptüberträger für den Menschen in Europa ist Fleisch von Wild- und Hausschweinen. Bei Befall spricht man von Trichinellose.

Heutzutage sind in der freien Natur immer noch viele Füchse mit Trichinellen infiziert, so dass sich Schwarzwild bei diesen infizieren kann. Menschen könnten in der Folge durch den Verzehr von infiziertem Wildschweinfleisch erkranken. Um dies auszuschließen, ist eine Untersuchung von erlegtem Schwarzwild unerlässlich.

Wer darf Proben entnehmen?

Die Entnahme von Fleischproben für die Trichinenuntersuchung erfolgt üblicherweise durch die Jagdausübungsberechtigten selbst. Diese haben auf der Grundlage von § 6 Absatz 2 Satz 1 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) die Möglichkeit das Recht zur Probenentnahme beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen zu beantragen.


Mit der Übertragung der Probenahme wird der Jagdausübungsberechtigte ermächtigt, bei Schwarzwild, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, die Probe für eine Trichinenuntersuchung zu entnehmen. Die Übertragung gilt ausschließlich für den jeweiligen Jagdbezirk und nur für Wildschweine, die für den Eigenbedarf verwendet oder direkt an Gaststätten, Einzelhandelsbetriebe oder an Verbraucher abgegeben werden. Für die Übertragung des Entnahmerechts ist gemäß Ziff. VI.2.6.1. der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) eine Mindestgebühr in Höhe von 20 Euro zu entrichten.

Voraussetzungen für die Übertragung zur Trichinenprobenahme:

  • Zuverlässigkeit des Jagdausübungsberechtigten (u.a. gültiger Jagdschein)
  • Teilnahme an einer Schulung zur Trichinenprobenahme bei Schwarzwild

In Ausnahmefällen kann die notwendige Wissensvermittlung durch Kenntnisnahme vom Inhalt des "Merkblattes Trichinellen" unterstellt werden.

Organisatorisches zur Entnahme der Proben

Für die Durchführung der Trichinenuntersuchungen bei Wildschweinfleisch, welches nicht gewerblich vermarktet wird, werden dem Jagdausübungsberechtigten zwei Verschlussbeutel, eine nummerierte Wildmarke und ein Wildursprungsschein (3-fach Satz) kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese Sets sind im Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen erhältlich

Mit der kostenlosen Untersuchung auf Trichinen unterstützt der Landkreis Schaumburg den Abschuss von Wildschweinen, um dem Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen.

Durchführung der Probeentnahme

Bei dem zu untersuchenden Wildschwein ist aus der Muskulatur des Zwerchfellpfeilers oder aus der Muskulatur des Vorderlaufs eine Probe von mindestens 60 Gramm Gewicht zu entnehmen. Die Fleischprobe ist mit einem sauberen Messer zu entnehmen und darf nicht durch Erde, Haare oder anderen Anhaftungen verunreinigt sein. Nicht taugliche Proben werden zurückgewiesen.

Die entnommene Probe ist in den kleineren der ausgegebenen Druckverschlussbeutel einzulegen. Auf dem fest verschlossenen Beutel ist mit einem wasserfesten Stift die Nummer der Wildmarke zu vermerken. Das erlegte Wildschwein ist mit der Wildmarke zu kennzeichnen. Der kleine Verschlussbeutel wird zusammen mit den ersten beiden Seiten des ausgefüllten Wildursprungsscheins in den großen Verschlussbeutel gegeben und an das Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen weitgereicht.

Die Probenbeutel können beim Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen in einen speziell hierfür vorgesehenen Briefschlitz eingeworfen werden (Holztür an der Ostseite des Gebäudes). Eine weitere Einwurfmöglichkeit für Probenbeutel befindet sich bei der Hauptverwaltung des Landkreises an der Jahnstraße 20 in Stadthagen (Nordseite des Gebäudes, ca. 20 Meter rechts vom Eingang zum Straßenverkehrsamt). Die Fleischprobe muss ausreichend gekühlt eingeliefert werden. Verdorbene Proben können nicht untersucht werden.

Ergebnisse der Trichinenproben

Im Landkreis Schaumburg erfolgt die Untersuchung von Schwarzwild auf Trichinen in Kooperation mit dem Labor des Landkreises Nienburg. Da die Fleischproben zum Labor gebracht werden, müssen diese rechtzeitig dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Bahnhofstr. 25, 31675 Bückeburg, vorliegen.

UntersuchungenEinsendeschluss ProbenErgebnisse
montags bis 8.00 Uhr am folgenden Dienstag
donnerstags bis 8.00 Uhr am folgenden Freitag

Feiertagsbedingte Änderungen sind möglich. Am Ostermontag findet keine Leerung der Einwurfkästen statt. Die Proben werden am Dienstag, den 02.04.2024, entnommen und direkt in das Labor verbracht.

Wichtig: Erst wenn das Untersuchungsergebnis für das jeweils erlegte Tier veröffentlicht wurde kann vom Jagdausübungsberechtigten über das Fleisch verfügt werden.

Ergebnisse der Trichinenuntersuchungen