Bauaufsicht
Die zuständige Stelle – Bauordnungsamt - überwacht im Auftrag des Gesetzgebers die Einhaltung des öffentlichen Baurechts. Dem Bauordnungsamt eingegliedert sind die eigentliche Baugenehmigungsbehörde mit der Bautechnik und Bauverwaltung, sowie die Denkmalschutzbehörde, die Immissionsschutzbehörde und die Wohnungsbauförderstelle.
Daraus ergeben sich folgende Aufgaben nach ortsbezogener Zuständigkeit:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen/Verlängerung der Geltungsdauer
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Entgegennahme von Baubeginn-Anzeigen
- Bauüberwachung, Baukontrollen, Bauabnahmen
- Mitwirken bei der Brandschau
- baurechtliche Beratung, insbesondere bei verfahrensfreien Baumaßnahmen, in Mitteilungsverfahren und Grundstücksteilungen
- Entgegennahme und Prüfung von Abbruchanzeigen
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Gewährung von Akteneinsicht und Auskünfte mit Auszügen aus Archivakten
- Entgegennahme / Übernahme von Unterlagen zu Mitteilungsverfahren nach § 62 Abs. 3 NBauO von den Gemeinden
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie unter den nachfolgenden Leistungsbereichen mit sachbezogener Zuständigkeit:
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Schaumburg für das Kreisgebiet, ausgenommen die Städte Bückeburg, Rinteln und Stadthagen mit eigenen bauaufsichtlichen und denkmalschutzrechtlichen Befugnissen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Verfahrensart werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
- Abbruchanzeige33 kB
- Anzeige einer Einzelveranstaltung57 kB
- Anlage zur Anzeige einer Einzelveranstaltung25 kB
- Ausnahmeantragfür Einzelveranstaltung (§ 47 NVStättVO)251 kB
- Bauantrag Werbeanlagen92 kB
- Bestätigung Teilabriss (§ 60 Abs. 2 NBauO)158 kB
- Anforderung von Kopien, Akteneinsicht Bauordnungsamt1,5 MB
- Rückbauverpflichtung10 kB
- Zustimmung zur Datenweitergabe Agrarförderung17 kB
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer42 kB
- Antrag Teilbaugenehmigung34 kB
- MItteilung genehmigungsfreie Baumaßnahme (§62 NBauO)76 kB
- Nachbarzustimmung in der Bauordnung76 kB
- Erklärung Anerkennung künftiger Festsetzungen56 kB
- Brandschutznachweis Erläuterungsbericht217 kB
- Betriebsbeschreibung Landwirtschaft488 kB
- Betriebsbeschreibung Gewerbe674 kB
- Baubeginnanzeige (§76 Abs. 1 NBauO)70 kB
- Antrag auf Zulassung einer Abweichung, Ausnahme, Befreiung (Innerhalb Genehmigungsverfahren)25 kB
-
Baugenehmigung vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigung Sonderbauten92 kB
Bauantragsformular §§ 63 u. 64 NBauO ohne Bauleiterangabe 2019 verpflichtende Vorgabe durch MU - Antrag auf Zulassung einer Abweichung, Ausnahme, Befreiung25 kB
- Betriebsbeschreibung Gaststätte365 kB
- Nachweiserklärung (§ 10 EEWärmeG)218 kB
- Hinweise Einzelveranstaltung25 kB
- Erklärung vorzeitige Statikprüfung135 kB
- Erhebungsbogen qualifizierter Flächennachweis579 kB
- Beratungsantrag Grundstücksteilung65 kB
- Baubeschreibung Gebäudeklassen159 kB
- Antrag Bauvoranfrage,Bauvorbescheid23 kB
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Zur Beachtung von Fristen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.