Hebammen- und Entbindungspfleger
Das Gesundheitsamt überwacht gemäß § 8 des Niedersächsischen Hebammengesetzes die Auskunfts-, Anzeige- und Meldepflichten der Hebammen und Entbindungshelfer, die sich in ihrem Zuständigkeitsbereich beruflich niedergelassen haben.
Alle im Landkreis Schaumburg tätigen Hebammen und Entbindungspfleger müssen bei Beginn der Berufsausübung die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen. Zudem müssen sie dem Gesundheitsamt jährlich die Anzahl der außerklinisch geleiteten Geburten und die Teilnahme an der Qualitätssicherung sowie alle drei Jahre die Teilnahme an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen schriftlich mitteilen.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufs
Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers
Nützliche Links
Weitere Informationen zum Thema Hebammen und Entbindungspfleger finden Sie auch auf der Internetseite “Qualität im Wochenbett“ des Hebammenverband Niedersachen e.V.
Weitere Informationen zum Thema Hebammen und Entbindungspfleger finden Sie auch auf der Internetseite des Hebammenverband Niedersachen e.V.
Weitere Informationen zum Thema Fortbildung für Hebammen und Entbindungspfleger finden Sie auch auf der Fortbildungsseite des Hebammenverbandes Niedersachsen.