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Jugendzahnpflege

Maßnahmen der Jugendzahnpflege

Karies (Zahnfäule) gehört zu den meist verbreiteten Erkrankungen im Kindesalter. Mit fortschreitendem Alter gewinnt auch die Parodontitis (Zahnbetterkrankung) zunehmend an Bedeutung. Sowohl Karies als auch Parodontitis sind durch prophylaktische Maßnahmen (Vorsorge) weitestgehend vermeidbar.

Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es daher gruppenprohylaktische Angebote bereitzuhalten. Diese bestehen zum einen in zahnärztlichen Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen, zum anderen spielerisch-pädagogischen Unterweisungen von Gruppen durch ausgebildete Prophylaxe-Fachkräfte.

Zu den Maßnahmen der Gruppenprophylaxe gehören:

• Untersuchung der Mundhöhle (zahnärztliche Reihenuntersuchung durch Vertragszahnärzte)
• Aufklärung über zahngesunde Ernährung
• Anleitung zu einer altersgemäßen Mundhygiene
• Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch (Angstabbau)
• Information für Eltern von Kleinkindern unter 3 Jahren
• Schulung von Multiplikatoren (z. Bsp. Tagesmütter, Erzieherinnen)


Hinweis
Ansprechpartnerin für Vertragszahnärzte und Koordination ist Frau Weiche, Telefon: 05721 703-2542.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, Gesetzliche Krankenversicherung, § 21