Leichenpass
Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens bzw. ins Ausland stellt das Gesundheitsamt auf Antrag einen Leichenpass aus.
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG), § 7