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Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft und/oder
  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Darüber hinaus bietet das Jugendamt Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen auch außerhalb einer Beistandschaft und zugunsten Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres an.

Voraussetzungen

  • Der Antrag wird von einem sorgeberechtigten Elternteil gestellt; bei gemeinsamer elterlicher Sorge von dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt
  • Mutter und Vater leben nicht zusammen.

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