Sprungziele
Hauptmenü
Seiteninhalt

Brennholz

Brennholz aus dem Kreisforstamt -
Holz der kurzen Wege!

Im Zuge unserer nachhaltigen Holznutzung bietet das Kreisforstamt im Rahmen seiner Möglichkeiten Brennholz zum Kauf an. Der Einsatz von Brennholz aus unseren heimischen Wäldern stellt somit eine ökologische und sichere Energiequelle dar. Brennholz - als CO2 neutraler Brennstoff – aus der Region entlastet somit die Umwelt und trägt zum Klimaschutz bei.

Verkauf über Revierförstereien, Ansprechpartner für weitere Fragen:

Für das Revier Brandshof im Bückeberg: Herr Marten Bodenstab
Allgemeine Sprechstunde jeden Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr

Brennholzverkauf ab Oktober 2023 immer donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.


Für das Revier Pollhagen/Hagenburg im Schaumburger Wald: Herr Steffen Fitzner
Allgemeine Sprechstunde jeden Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr

Brennholzverkauf ab September 2023 immer donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr.


Für den Bereich Hagenburg/Wunstorf:

Forstgehöft Hagenburg
Forstwirtschaftsmeister Malte Svejda
Düdinghäuser Weg 26
31558 Hagenburg

Tel. 05033 - 7223

Brennholzverkauf ab Oktober 2023 immer donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Brennholz bieten wir in zwei verschiedenen Formen an

1. Brennholz "lang" (BL) – für Sie bereits gefällt und an den festen Forstweg vorge-
    liefert

  • 3-5m lange Stammstücke sind durch das Forstamt für Sie am festen Forstweg vorbereitet
  • einschneiden auf Scheit- oder Transportlänge erfolgt durch den Kunden am Waldweg
  • Poltergrößen schwanken zwischen 5-15 fm (oder auf Anfrage)
  • Voraussetzungen: Motorsägenschein I, Persönliche Schutzausrüstung, Verwendung von Sonderkratftstoff


2. Brennholz in Selbstwerbung (BS)

  • fällen und aufarbeiten des Holzes komplett durch den Kunden im Bestand; Aufarbeitung von Kronenholz
  • aufstapeln in 1m Stücken zur Vermessung  (siehe: Fragen zur Brennholzvermessung)
  • i.d.R. Traktor oder ähnliches zum Transport notwendig
  • Vorraussetzungen: Motorsägenschein II, Persönliche Schutzausrüstung, Verwendung von Sonderkratftstoff

Was gibt es bei uns nicht?

  • ofenfertiges Brennholz, auf Scheitlänge geschnitten, gespalten und abgelagert
  • Lesescheine für Feinreisig

Sicherheit bei der Brennholz-Aufarbeitung

Unfallversicherer und Berufsgenossenschaften verpflichten auch private „Holzfäller“ zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und zum Nachweis einer Sachkunde. Diese Sachkunde können Sie zum Beispiel im Rahmen unserer Motorsägenkurse erlangen.
Auch das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, bestehend aus Schnittschutzhose, Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz, Sicherheitsschuhen und Schutzhandschuhen ist Voraussetzung für die Selbstwerbung von Brennholz.      Zudem ist zu beachten, dass die Arbeit mit der Motorsäge nicht alleine erfolgen darf.

Ökologie und Umweltschutz

Als zertifiziertes Forstamt nach PEFC hat sich das Forstamt verpflichtet ökologische Standards einzuhalten, die der Gesunderhaltung unserer Wälder dienen. Bei der Arbeit im Kreisforstamt dürfen nur Sonderkratftstoffe (biologisch schnell abbaubare Betriebsstoffe) für Motorsäge und sonstige Gerätschaften verwendet werden.
Die Rückewege dürfen nicht verlassen werden. Ein flächiges Befahren der Waldbestände ist nicht gestattet.
Aus ökologischen Gesichtspunkten muss Feinreisig im Bestand (unter 7cm) belassen werden.
Mit Rücksicht auf die Waldbesucher und das Wild ruht die Brennholzaufarbeitung an Sonn- und Feiertagen, sowie zur sogenannten Nachtzeit (1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bzw. vor Sonnenaufgang). Mit Rucksicht auf die gesetzliche Setz- und Brutzeit ruht die Brennholzaufarbeitung vom 1. April – 31. Juli.

Fragen zur Brennholzvermessung


Ein Raummeter (rm) ist ein Stapel von 1m Breite, 1m Länge und zu etwas über 1m Höhe aufgeschichteten, gespaltenen Meterstücken.

1 Raummeter (rm) entspricht umgerechnet 0,7 Festmeter (fm)


In Festmeter (fm) werden in der Regel geschlagene, komplette Baumstämme abgerechnet. Die Baumstämme werden hierbei genau vermessen.
Ein Festmeter entspricht einem Kubikmeter massivem Holz ohne Lufträume und stellt somit das gesamte Maß dar.

1 Festmeter (fm) ergibt umgerechnet 1,4 Raummeter (rm)


Der Schüttraummeter (srm) bezeichnet lose geschüttete, kurze (ca. 30cm) Holzscheite in ein Volumen von einem m³. Die Scheite fallen ungeordnet durcheinander, so dass größere Lufträume entstehen.

1 Schüttraummeter (srm) entspricht etwa 0,5 Festmeter(fm)

Beim Vergleich von Brennholzpreisen daher zu beachten:


1 Festmeter (fm) = 1,4 Raummeter (rm) = 2,0 Schüttraummeter (srm)

z.B. im Handel angebotene Schüttraummeter zum Preis von 80,- € würde umgerechnet 112,- €/rm und einen Vergleichspreis von 160,-€/fm ergeben.