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Abschusspläne, Genehmigung und Festsetzung

Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-,Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden.Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auer-, Birk- und Rackelwild dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, der von der unteren Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat zu bestätigen oder festzusetzen ist. In gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen. Abschusspläne (Rehwild, Hochwild) sind bei der Jagdbehörde erhältlich.