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Sprachaufenthalt

Sprachaufenthalte sind kurzfristige Aufenthalte bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von längstens 12 Monaten zum Erlernen der deutschen Sprache, die nicht der Studienvorbereitung dienen.

Bereits bei der Visumbeantragung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ist die Anmeldung zum Sprachkurs und eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.

Bei der Anmeldung zum Sprachkurs ist darauf zu achten, dass es sich um einen Intensivsprachkurs handelt, der täglichen Unterricht (mindestens 18 Wochenstunden) beinhaltet und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist.

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16f Abs. 1 AufenthG berechtigt nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Informationen zum Visumverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes. Nach erfolgter Einreise ist bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.