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Migration und Integration - Allgemeine Informationen

Die Broschüre »Willkommen in Deutschland - Informationen für Zuwanderer« des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gibt zahlreiche Tipps, die den Alltag erleichtern. Sie befasst sich u.a. mit Fragen zur Einreise nach Deutschland, der Suche nach einer Wohnung und einem Arbeitsplatz, den Betreuungsangeboten für Kinder, der Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse oder Berufsausbildungen sowie erforderlicher Versicherungen in Deutschland. Sie beinhaltet zudem eine Vielzahl von (Internet-) Adressen zu Beratungsangeboten und weiterführenden Stellen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Für die Anerkennung im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse sind je nach Abschluss unterschiedliche Ansprechpartner zuständig. Das breite Spektrum reicht von staatlichen und kommunalen Behörden über Kammern und die Bundesagentur für Arbeit bis zu Berufsverbänden. Die zügige Bewertung ausländischer Bildungs-, Berufs- und Hochschulabschlüsse ist ein wichtiger Beitrag zur Integration und Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Der Orientierungsleitfaden zu Fragen der Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse in Niedersachsen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unterstützt beim schnellen Auffinden der jeweils zuständigen Stelle und gibt einen kurzen Überblick über die Bewertungsverfahren. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Hannover, die eine Anerkennungsberatung für die Inhaber ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse anbieten, dem BQ-Portal (Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen), dem Portal »Anerkennung in Deutschland« sowie dem Informationsportal »anabin« zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse. Umfassende Antworten zu diesem Thema und weiteren Fragen rund um das Thema „Migration und Integration“ finden Sie auch auf dem Migrationsportal des IQ Netzwerks Niedersachsen.
Das Zuwanderungsgesetz sieht erstmals die Förderung der Integration von Ausländern und Spätaussiedlern vor. Das Angebot richtet sich an Ausländer, die nach dem 1. Januar 2005 einreisen und hier einen dauerhaften Aufenthalt planen.

In Sprachkursen sollen Grundkenntnisse der deutschen Sprache erlernt werden. Ein Orientierungskurs vermittelt zusätzlich Kenntnisse über die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Einzelheiten können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfahren.

Die erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und wird bei der Einbürgerung berücksichtigt.

Bei Erteilung der ersten Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde einen Nachweis aus, der zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt. Ausländer sind zur Teilnahme verpflichtet, wenn sie sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können.

Die Kurse können bei einem Anbieter eigener Wahl belegt werden. Eine Liste der Kursanbieter finden Sie unter "Sprachkursanbieter". Hier finden Sie auch Angebote, die sich an spezielle Personengruppen, Eltern, Frauen und Jugendliche richten sowie Möglichkeiten der Kinderbetreuung.

Für die Teilnahme an den Kursen muss ein Kostenbeitrag gezahlt werden. Näheres erfahren Sie bei dem jeweiligen Kursanbieter.

Es gibt auch Ausnahmen von der Teilnahmepflicht an den Sprachkursen. Bitte informieren Sie sich hier im Einzelfall. Ihre Ansprechpartner entnehmen Sie bitte den Kontaktinformationen.