Kriegsopferfürsorge Gewährung für Beschädigte
An wen muss ich mich wenden?
Anträge auf Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Fürsorgestelle des Landkreises Schaumburg zu stellen, die dem Sozialamt angegliedert ist
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag (formlos möglich)
- Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
- Bescheidkopie der Versorgungsbehörde über die anerkannten Schädigungsfolgen
- Nachweise über Einkommen des Antragstellers
- Nachweise über laufende Verpflichtungen
- Nachweise über Vermögen
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- formloser Antrag ist möglich
- Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt noch weitere Entschädigungsgesetze aus denen Ansprüche entstehen könnten z.B.:
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KgfEG)
Strafrechtliches Rehabilitationsgesetz (StrRehaG)
Berufliches Rehabilitationsgesetz (BerRehaG)
Häftlingshilfegesetz (HHG)
Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)
Für den Erhalt von Fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch die Versorgungsverwaltung
- Bedürftigkeit (wirtschaftliche Kausalität)
- Vorheriger Antrag
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden grundsätzlich auf Antrag erbracht.
- Die Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen sind zuständig für die Kriegsopferfürsorge.
Für die Bearbeitung des Antrages fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.
Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Anders als die restlichen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes wird die Kriegsopferfürsorge nicht von den Versorgungsämtern gewährt, sondern in aller Regel von den kreisfreien Städten und Landkreisen sowie – je nach Leistung – dem überörtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge.
Die Sonderfürsorge wird durch die Hauptfürsorgestellen gewährt.
Die Adressen der Hauptfürsorgestellen finden Sie auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- Kriegsopferfürsorge