Kriegsopferfürsorge
Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts. Sie wird im Hinblick auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten so genannt, umfasst aber alle Fürsorgeleistungen im sozialen Entschädigungsrecht.
Eine Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die Anerkennung eines Versorgungsanspruchs durch den Träger der Kriegsopferversorgung, das ist in Niedersachsen das Nieder-sächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern. Sie wird dabei unter Beachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Leistungsberechtigten geleistet.
Genauere Angaben über Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Kriegsopferfürsorge ergeben sich aus der Broschüre "Kriegsopferfürsorge", die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben wurde.
An wen muss ich mich wenden?
Anträge auf Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Fürsorgestelle des Landkreises Schaumburg zu stellen, die dem Sozialamt angegliedert ist
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei Erstantrag Bescheidkopie über die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (früher Versorgungsamt) anerkannten Schädigungsfolgen
- Nachweise über Einkommen des Antragstellers
- Nachweise über laufende Verpflichtungen
- Nachweise über Vermögen
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt noch weitere Entschädigungsgesetze aus denen Ansprüche entstehen könnten z.B.:
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KgfEG)
Strafrechtliches Rehabilitationsgesetz (StrRehaG)
Berufliches Rehabilitationsgesetz (BerRehaG)
Häftlingshilfegesetz (HHG)
Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)