Rentenversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deshalb kann es zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - z. B. telefonisch oder per E-Mail - zu stellen, um so eine etwaige Frist einzuhalten und den frühstmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Falle umgehend nachreichen.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Rentenzahlung erfolgt bisher ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze). Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Unterstützende Institutionen
Die Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter) sowie der Landkreis und die kreisfreien Stadt stellen die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung, bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare sowie dem Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.
Bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an die Deutsche Rentenversicherung weiterzuleiten.
Versicherungsamt des Landkreises Schaumburg
Breslauer Straße 4
31655 Stadthagen
Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 13.30 - 15.30 Uhr
im Sozialamt, Zimmer 9
(Eingang neben dem Sparkassenautomaten)
Termine nur nach Vereinbarung.
Telefon 05721 / 703-4650
Fax 05721 / 703-4699
Bürgerbüro Rinteln
Klosterstraße 19
31737 Rinteln
Frau Kerstin Kickhöfel
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 09.00 - 12.30 Uhr
Zimmer 37/38
Termine nur nach Vereinbarung. Telefon: 05751/403-225
VersicherungsberaterInnen der Deutschen Rentenversicherung
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten und vereinbaren Sie einen Termin.
Auetal
Gemeindeverwaltung
Rehrener Straße 25 am 2. Donnerstag im Monat 8.00 - 11.00 Uhr
Bückeburg
Stadtverwaltung
- Fachgebiet Bürgerservice-
Marktplatz 3 mittwochs
Termine nur nach Vereinbarung: Frau Weber, Tel. 05722/ 892 494
Frau Kunze, Tel. 05722/ 912 9841
Niedernwöhren
Samtgemeindeverwaltung
Hauptstr. 46 am 3. Donnerstag im Monat 14.00 - 18.00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung: Reinhard Dierking, Tel. 05721/ 936 660
Obernkirchen
im DRK Gebäude
Bornemannstr.1 Donnerstag 9.00-12.00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung: Herr Niemeier, Tel. 0172 569 22 18
Rinteln
(in den Räumen der Arbeiterwohlfahrt)
Kirchplatz 9 Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung: Herrn Niemeier, Tel.0172 569 22 18
Stadthagen
Stadtverwaltung
Rathauspassage Donnerstag 10.30 - 17.00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung: Herr Tölke, Tel. 05721 / 994 9802
Stadthagen
Landkreises Schaumburg
- Sozialamt/ Eingliederungshilfe-
Breslauer Str.2-4
Erdgeschoß 2. und 4. Dienstag im Monat
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung:
Berater der Auskunft- & Beratungsstelle Hameln Tel.: 0800/ 1000 480 10
Rodenberg
Stadtverwaltung
Amtsstraße 5 1. Donnerstag im Monat
8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung: Tel.05723/ 705-0
Sachsenhagen
Rathaus 2.Donnerstag im Monat 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung: Tel. 05725/ 941 015
Sie finden auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung weitere Ansprechpartner.
Weitere Leistungen der Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung bietet unter anderem noch die folgenden Leistungen an: