Wohngeld Bewilligung
Fachlich freigegeben durch
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeiten im Einzelnen:
Wohnort Rinteln: Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 31737 Rinteln
Tel.: 05751/403-191 o. -193
Wohnorte Auetal, Eilsen, Obernkirchen: Landkreis Schaumburg, Außenstelle Rinteln,
Klosterstraße 20, Tel. 05751/403-224 o.-198
Sonstige Wohnorte: Landkreis Schaumburg, Breslauer Straße 2-4
31655 Stadthagen, Tel.: 05721/703-784
Voraussetzungen
- Sie sind Mieterin oder Mieter
Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss - Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss
Welche Unterlagen werden benötigt?
• ausgefülltes Antragsformular
• Nachweise zum Einkommen
• Nachweis zur Miete oder Belastung
Alle Unterlagen erhalten Sie bei den zuvor genannten Stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist. Eine rückwirkende Gewährung und damit auch Zahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Rechtsgrundlagen
• Wohngeldgesetz (WoGG)
• Wohngeldverordnung (WoGV)
• Wohngeldverwaltungsvorschrift (WoGVwV)
• Erstes Buch SGB (SGB I)
• Zehntes Buch SGB (SGB X)
Was sollte ich noch wissen?
Die Gewährung von Wohngeld eröffnet den Zugang zu dem sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“. Wohngeldbezieherinnen und -bezieher können damit eine weitere finanzielle Unterstützung für ihre Kinder geltend machen. Alle Informationen finden Sie bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT).
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung:
"Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung" auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Wohngeldtabellen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Formulare
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Wohnflächenberechnung - Anlage zum Wohngeldantrag auf Mietzuschuss / Lastenzuschuss
- Angaben zur Wohngeld-Lastenberechnung
- Aufstellung der Nachweise und Unterlagen zum Wohngeldantrag
- Angaben des Vermieters zum Wohnraum
- Fremdmittelbescheinigung
- Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Antrag auf Stundung einer nichtverrechenbaren Überzahlung (Wohngeldrückforderung)
- Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag für Studenten und Auszubildende
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag ? Vermögensverhältnisse
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag ? Gemeinsames Sorgerecht
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag ? Mittelpunkt der Lebensbeziehungen
- Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
- Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen