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Arbeiten im Straßenraum

Als Arbeitsstellen an Straßen werden solche Stellen bezeichnet, bei denen Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten abgesperrt werden. Anlass hierfür können Arbeiten an der Straße selbst, Arbeiten neben oder über der Straße sein.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Schaumburg bzw. für einige Gemeindestraßen bei den zuständigen Städten oder Samtgemeinden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • ein den örtlichen Gegebenheiten entsprechenden Verkehrszeichenplan
  • eventuell Lageplan

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Anträge /Formular

Die Antragstellung kann persönlich, auf dem Postweg oder elektronisch erfolgen.