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Fahrschulerlaubnis

Wer als selbstständige/r Fahrlehrer/in Fahrschüler/innen ausbildet oder durch von ihm/ihr Beschäftigte Fahrlehrer/innen ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis.

Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Klassen BE, A, CE und DE erteilt.

Voraussetzungen

Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber

  • mindestens 25 Jahren alt ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
  • keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die Pflichten nach § 29 nicht erfüllen kann
  • die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt
  • mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig war
  • erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat
  • der Bewerber den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat


Ist der Bewerber eine juristische Person oder Personengesellschaft, wird die Fahrschulerlaubnis erteilt, wenn die in Absatz 1 Nummer 6 genannten Voraussetzungen erfüllt sind und keine Tatsachen vorliegen, die die durch Gesetz, Satzung oder durch Einzelprokura berechtigten Personen als unzuverlässig erscheinen lassen und eine von ihnen, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 5 erfüllt, zur verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellt wird. Die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellte Person muss nach den Umständen, insbesondere bei Berücksichtigung der beruflichen Verpflichtungen, die Gewähr dafür bieten, dass die Pflichten nach § 29 erfüllt werden

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen bei natürlichen Personen

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Gemeinde
  • amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheines (Vorder- und Rückseite)
  • Nachweis über zweijährige, hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer/in (z. B. Beschei-nigung der entsprechenden Fahrschule in Verbindung mit den entsprechenden Eintragungen im Fahrlehrerschein, Arbeitsvertrag)
  • Teilnahmebescheinigung an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang bei einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte oder einem anderen fachlich geeigneten Träger
  • Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde (hier genügt ein kurzes, formloses Schreiben)
  • Maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über deren Ausstattung
  • Kopie des Kauf- oder Mietvertrages für die Unterrichtsräume
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen (hier genügt ein kurzes, formloses Schreiben)
  • Aufstellung über Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge (mit Zulassungsdatum und Kennzeichen)
  • Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)
  • Behördlicher Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei der Meldebehörde zu beantragen (nicht älter als 3 Monate)
  • Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0) bei der Meldebehörde zu beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt. (nicht älter als 3 Monate)
  • Gewerbeanmeldung

Zusätzliche Unterlagen bei juristischen Personen (z.B. einer GmbH)

  • ein beglaubigter Auszug aus dem Handelszentralregister oder aus dem Vereinsregister vorzulegen
  • Ausweis, Führungszeugnis, Fahrlehrerschein, Nachweis über 2-jährige, hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer, Teilnahmebescheinigung an fahrschulbetriebswirtschaftlichem Lehrgang usw. sind hier vom verantwortlichen Leiter vorzulegen.
  • Ferner ist zu belegen, welche beruflichen Verpflichtungen der/die verantwortliche Leiter/in des Ausbildungsbetriebes sonst noch zu erfüllen hat.
  • Die zur Vertretung der juristischen Person berechtigten Personen haben die Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde nach den Vorschrif-ten des Bundeszentralregistergesetzes zu beantragen.
  • Die Bestellung des/der verantwortlichen Leiter/in ist vorzulegen.

Sind alle geforderten Unterlagen vorgelegt, erfolgt die Überprüfung der Fahrschulräume, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge durch die Erlaubnisbehörde vor Ort. Hierzu werden wir nach kurzer Zeit mit einem Terminvorschlag auf Sie zukommen.

Handelt es sich bei dem/der Antragsteller/in um eine natürliche Person ist nach Erhalt der Genehmigungsurkunde unverzüglich der Fahrlehrerschein zur Eintragung der Fahrschuler-laubnis bei der Genehmigungsbehörde vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Fahrschulerlaubnis

  • Erteilung einer Fahrschulerlaubnis für eine natürliche Person: 102,00 Euro
  • Erteilung einer Fahrschulerlaubnis für eine juristische Person: 102,00 Euro
  • Berichtigung einer Fahrschulerlaubnisurkunde: 7,70 Euro
  • Erweiterung einer Fahrschulerlaubnis: 56,20 Euro


Zweigstellenerlaubnis

  • Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis: 84,40 Euro
  • Berichtigung einer Zweigstellenerlaubnisurkunde: 7,70 Euro
  • Erweiterung einer Zweigstellenerlaubnis: 40,90 Euro